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Beschlussvorschlag:Die Entscheidung über den Antrag auf Kostenübernahme für den Ausbau des Leitungsbüros und des Sozialraumes im Kindergarten Ocholt, Blumenstraße, wird bis zur Entscheidung über den von der Ev.-luth. Kirchengemeinde angestrebten Ergänzungsvertrag zum Trägerschaftsvertrag zurückgestellt.
Sachverhalt:Mit Schreiben vom 3.03.2016 hat die Ev.-luth. Kirchengemeinde als Trägerin des Kindergartens in Ocholt, Blumenstraße, einen Antrag auf Übernahme der Kosten für den Ausbau des Leitungsbüros und des Sozialraumes im Kindergarten mit einem Kostenvolumen von 200.000 € gestellt. Über diesen Antrag ist in der Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren und Soziales am 12.04.2016 beraten worden. Dabei wurden die im Kindergarten vorhandenen beengten Verhältnisse im Sozialtrakt grundsätzlich anerkannt. Letztendlich wurden die Entscheidung über den Antrag zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, die Mitarbeiterräume in den Kindertagesstätten nach Größe sowie arbeitsrechtlichen Mindeststandards zu beleuchten. Weiterhin seien Möglichkeiten der Kofinanzierung zu prüfen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es für die Größe und Ausstattung von Sozialräumen in Kindertagesstätten keine verbindlichen Vorschriften gibt. Es steht allerdings außer Frage, dass die Personalräume in den Kindergärten Am Schützenbusch, Fröbelstraße und Jahnallee ebenfalls nicht ausreichend bemessen sind. Anlässlich der Bereisung der Kindertagesstätten am 7. Feb. 2017 haben die Leiterinnen dieser Kindertagesstätten übereinstimmend gesagt, dass man sich mit der Situation arrangiere und für größere Zusammenkünfte alternative Tagungsräume wie z. B. Bewegungshallen oder Vorräume im Obergeschoss nutze. Für die übrigen Gesprächstermine würden die vorhanden Sozialräume noch ausreichen.
Auf Grund der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Westerstede und der noch durchzuführenden erheblichen Sanierungsmaßnahmen (u. a. Brakenhoffsporthalle, Sporthalle der RDS) und der insbesondere im Schulbereich noch zu tätigenden Investitionen ist eine Priorisierung der Maßnahmen unumgänglich. Diese kann erst erfolgen, wenn alle Kostenermittlungen für die beschlossenen und noch zu beschließenden Maßnahmen für 2018 vorliegen. Schon aus diesem Grund ist eine schnelle Realisierung der gewünschten Maßnahme derzeit in Anbetracht der Haushaltslage nicht darstellbar.
Da die Entscheidung über den Abschluss des Ergänzungsvertrages zum Trägerschaftsvertrag mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde laut Beschlussvorschlag der Verwaltung in dieser Sitzung noch nicht getroffen wird, sollte die Entscheidung über den oben genannten Antrag ohnehin zurückgestellt werden, bis die zukünftige Trägerschaft für die von der Kirchengemeinde geführten Kindertagesstätten geklärt ist
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag der Kirchengemeinde vom 3.03.2016 Protokollauszug der Sitzung des Ausschusses vom 12.04.2016 Planentwürfe des Umbaus des Kindergartens
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