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Beschlussvorschlag:Im Haushalt 2023 werden im Budget 125 folgende Mittelanmeldungen berücksichtigt: Erträge: 2.434.800 Euro Aufwendungen: 16.182.700 Euro Sachverhalt:Im Vergleich zur Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2023 hat sich das Budget 125 im Ergebnis folgendermaßen verändert: - 1.327.300 Euro.
Die reduzierten Erträge sind insbesondere auf das Ende der Landesförderrichtlinie Qualität in Kitas zurückzuführen. Es bleibt abzuwarten, ob 2023 eine neue Förderrichtlinie in Kraft tritt. In der Mittelanmeldung können etwaige Erträge hieraus jedoch aktuell nicht berücksichtigt werden.
Kostenerstattungen für das aktive Personal werden zu einem großen Teil für die städtischen Kindertageseinrichtungen gewährt (Finanzhilfe des Landes Niedersachsen). Wobei die Erhöhung des Pauschalsatzes für die Personalausgaben ab dem Kindergartenjahr 2022/23 jährlich 1,5 % gegenüber dem Vorjahr beträgt. Die Gewährung der Finanzhilfe ist bisher nicht von der Gewährung einer tariflichen Vergütung abhängig gewesen, sodass die Einnahmen nicht proportional zu den Ausgaben ansteigen.
Darüber hinaus wurden Erträge aus anderen Fördermaßnahmen berücksichtigt (z. B. DigitalPakt Schule, Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative, LEADER). Im Bereich des Regionalmanagements erfolgt zusätzlich eine Kostenbeteiligung der Gemeinden der LAG „Parklandschaft Ammerland“.
Angesichts der aktuellen weltwirtschaftlichen Entwicklungen ist in den kommenden Jahren im Aufwandsbereich mit außerordentlich hohen Tarif- und Besoldungserhöhungen zu rechnen. Die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben für die Tarifrunde 2023 mit den Kommunen aktuell u. a. eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 Prozent gefordert. Daher wurde die Steigerungsrate der Gehälter für 2023 im Sinne einer pessimistischen Aufwandsschätzung im Vergleich zu den Vorjahren nahezu verdoppelt.
Darüber hinaus resultiert die Erhöhung im Aufwandsbereich im Wesentlichen aus einem erhöhten Personalbedarf in folgenden Bereichen:
Die Personalkosten für das Baubetriebsamt werden nicht in diesem Budget ausgewiesen. Der Stellenplan 2023 ist der Vorlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Stellenplan 2023 |
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