Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Der Rat der Stadt Westerstede behält sich die Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2020/2021 ohne vorherige Vorbereitung durch den Hössenausschuss (Betriebsausschuss) vor. Sachverhalt:Der Eigenbetrieb Hössensportzentrum wurde mit Wirkung zum 01.01.2022 aufgelöst. Der Stadtrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 08.11.2021 für die neue Ratsperiode keinen gesonderten Betriebsausschuss nach § 73 NKomVG für die verbleibenden Wochen gebildet.
Im Rahmen der Implementierung des Eigenbetriebs in den Stadthaushalt wurde die weitere Verfahrensweise mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerlands erörtert. Es wurde hierbei darauf bestanden, dass formell der Betriebsausschuss die Beschlussfassung über die vorgenannten Jahresabschlüsse lt. Betriebssatzung vorschlage oder der Rat der Stadt Westerstede die Beschlussfassung nach § 58 Abs. 3 S. 1 NKomVG per Vorbehaltsbeschluss an sich heranziehen müsse.
Verwaltungsseitig wird die letztere Variante empfohlen, um eine rechtmäßige Beschlussfassung der folgenden Jahresabschlüsse zu gewährleisten.
Nach der Beschlussfassung über den Vorbehaltsbeschluss werden die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 in einer der folgenden Sitzungen im Verwaltungsausschuss und zur Sitzung des Rates im Juni 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||