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Beschlussvorschlag:Der Sitzverlust von Frau Meike Ackermann wird gemäß § 52 Abs. NKomVG festgestellt. Sachverhalt:Frau Meike Ackermann verliert aufgrund einer Änderung der persönlichen Verhältnisse die Voraussetzungen der Wählbarkeit für die kommunale Vertretung (§ 52 Abs. Nr. 2 NKomVG). Hierdurch verliert sie ebenfalls den Sitz im Rat der Stadt Westerstede.
Der Sitzverlust ist von der Vertretung festzustellen. An der Beratung und Entscheidung darf Frau Ackermann selbst nicht mitwirken. Ihr ist jedoch Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Frau Ackermann hat ihr Mandat bei der Kommunalwahl 2021 als Kandidatin der CDU über die Personenwahl erhalten. Ersatzpersonen sind daher die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlages, die die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen (§ 38 Abs. 2 NKWG).
Die erste Ersatzperson nach der Personenwahl für den Wahlvorschlag der CDU ist Herr Wolfgang Siems. Herr Siems wurde über den Sitzübergang informiert, hat die Wahl jedoch abgelehnt. In diesem Fall geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson über (§ 44 Abs. 1 NKWG).
Als zweite Ersatzperson wurde Frau Neele Hemmieoltmanns über den Sitzübergang informiert. Sie hat die Wahl angenommen. Ihre Mitgliedschaft im Rat der Stadt Westerstede beginnt mit der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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