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Vorlage - 23/1471  

 
 
Betreff: Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
09.05.2023 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
27.06.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die anliegende Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede wird beschlossen und tritt mit Beginn des Schuljahres 2024/25 in Kraft.


Sachverhalt:

Gemäß § 63 Abs. 2 NSchG legen die Schulträger für jede Schule im Primarbereich einen Schulbezirk fest. Die Bildung von gemeinsamen (grenzüberschreitenden) Schulbezirken ist dabei grund­sätzlich möglich. Ziel einer Schulbezirkssatzung ist es, die Schülerströme ein­heitlich auf die vorhandenen Schulen zu verteilen, um dadurch möglichst moderate Klassen­stärken und Schulwege zu er­halten.

Mit der derzeitig gültigen Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede, die zum Schuljahresbeginn 2013/14 in Kraft getreten ist, wurde ferner das Ziel verfolgt, in den Grundschulen Westerloy, Halsbek und Ocholt eine satte Zweizügigkeit zu schaffen und damit die Brakenhoffschule zu entlasten.

 

Ferner bestand mit dem Beschluss zum Anbau der Grundschule Gießelhorst einheitlicher politischer Wille, diese Schule zu stärken und gegebenenfalls auch hier die Schülerströme so zu lenken, dass durchweg mindestens eine Halbzügigkeit gegeben ist.

 

Diese Ziele wollte man durch Beteiligung des Elternwillens erreichen, in dem grenzüber­schreitende Schulbezirke und damit Wahlmöglichkeiten geschaffen wurden.

Eine Evaluation der Bezirke hat 2018 stattgefunden. Dabei wurde bereits deutlich, dass die ge­schaffene Wahlmöglichkeit eine verbindliche Planung schwierig macht. Um eine Ver­fahrens­weise klar zu definieren, wurde die Satzung seinerzeit deshalb dahingehend ergänzt, dass die originären Schul­bezirke Vorrang zu den grenzüber­schreitenden Schulbezirken haben und dass bei einer Kapazitäts­über­schreitung das Los entscheidet. Seinerzeit wünschte man sich eine Evalua­tion in etwa 5 Jahren.

 

Die Geburtenstatistik wird jährlich zum 01.10. erstellt und in den jeweiligen Schulausschuss­sitzungen veröffentlicht. Daraus war bereits ersichtlich, dass die Grundschule Halsbek letztlich nur noch Kinder aus dem originären Bezirk aufnehmen kann und dass das Wahlrecht zu dieser Schule nur noch suggeriert wird. Ein Losverfahren brauchte allerdings bisher nicht durchgeführt werden, da sich die Anzahl der Anmeldungen mit der Anzahl der Flexikinder und Wiederholer, Weg- und Zuzüge die Waage hielt.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass Klassen auch innerhalb der Grundschulzeit geteilt werden müssen, ist in den letzten Jahren jedoch enorm gestiegen. Begründet ist dies durch die Aus­weisung von neuen Baugebieten, Zuzügen, eine ansteigende Anzahl von Klassenwieder­holern und Förderbedarfen sowie eine nicht planbare Anzahl von Flexikindern.

 

Das bedeutet, dass gerade in den gut frequentierten Schulen damit zu rechnen ist, dass es zu Klassenteilungen und damit zu einem erhöhten Bedarf an Räumlichkeiten kommt.

 

r die Grundschule Halsbek liegen für das neue Schuljahr bereits so viele Anmeldungen vor, dass der erste Jahrgang mit 3 Klassen starten müsste. Räumlich stellt das ein Problem dar, weil die Schule zweizügig ausgelegt ist und bereits der dritte Jahrgang geteilt werden musste.

 

Will man alle Anmeldungen dort bedienen, bedeutet dies, dass der Werkraum mindestens für ein Jahr in einen Klassenraum umfunktioniert werden müsste. Dies wäre äerst unbe­friedigend, da insbesondere bei den anderen Grundschulen Westerloy und Gießelhorst noch Kapazitäten frei sind.

 

Da sich die Prognose für die nächsten Jahre nicht grundlegend ändert, besteht dringender Handlungs­bedarf. Zur Erarbeitung von Lösungsansätzen hat sich daher bereits ein Arbeits­kreis aus Mitgliedern der Politik und den hinzugewählten Mitgliedern des Schulaus­schusses sowie der Elternvertretung der Kindertagesstätten zusammengefunden.

 

Dieser hat inzwischen zweimal getagt und sich mit den maßgeblichen Daten vertraut gemacht. Ferner wurden die Elternvertretungen der Kindertagesstätten und der Grund­schulen zu einem Austausch eingeladen, bei dem über die aktuelle Situation informiert und über mögliche Lösungen diskutiert wurde.

 

Hier bestand überwiegende Meinung, dass die Verwaltung für die Zukunft eine möglichst große Planungssicherheit hinsichtlich einer gleichmäßigen Auslastung der Grundschulen haben solle. Für die Eltern ist es zudem wichtig, frühzeitig eine verlässliche Aussage da­ber zu erhalten, an welcher Schule ihr Kind eingeschult wird.

Im Ergebnis soll durch die Anpassung der Schulbezirkssatzung eine möglichst gleiche Klassenstärke in allen Grundschulen erreicht werden, wobei auch in den Folgejahren die Teilungsgrenze Berücksichtigung findet. Trotz der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Teilungsgrenze von 26 Kindern wird seitens der Verwaltung eine etwas niedrigere Wunschkapazität pro Klasse angestrebt, um besser auf ungeplante und unvorhersehbare Ereignisse reagieren zu können. Durch diese Vorgehensweise wären auch Zuzüge von Kindern im laufenden Schuljahr unproblematisch. Außerdem blieben Kapazitäten für die Genehmigung möglicher Ausnahmeanträge frei, die derzeit nicht an allen Schulen bedient werden können. Damit könnte auch weiterhin dem Wunsch mancher Eltern nach der Wahl einer kleineren Schule unter bestimmten Voraussetzungen und bei freien Kapazitäten entsprochen werden.

 

Neben der Klassenstärke ist jedoch auch die Schülerbeförderung, die Beibehaltung ge­wachsener Ortsgemeinschaften, die Standorte der Kitas sowie die Berücksichtigung geplanter Neubaugebiete wichtige Planungsgrundlage.

 

Die für eine Lösung maßgeblichen Daten und daraus resultierenden Lösungsvorschläge sowie ein Satzungsentwurf sind als Anlage beigefügt. Änderungen zur aktuellen Satzung sind in Rot gekennzeichnet.

 

Im Wesentlichen werden bei dem Entwurf keine grenzüberschreitenden Schulbezirke mehr ausgewiesen. Dies ist darin begründet, dass der derzeitige Wahlbezirk der Grundschule Westerloy in der Vergangenheit nahezu vollständig eine Beschulung in Westerloy gewählt hat und dass das derzeitige Wahlrecht für den Bereich der Grundschule Halsbek auf absehbare Zeit nicht erfolgen kann, weil Baugebiete in Halsbek ausgewiesen und hier Kinder aus der unmittelbaren Umgebung zu beschulen sind.

Auch der grenzüberschreitende Schulbezirk der Grundschule Gießelhorst wurde aufgelöst und das Gebiet Tannenloge dem originären Bezirk der Brakenhoffschule zugewiesen, weil das Wahlrecht in den letzten Jahren kaum von dort in Anspruch genommen wurde.

 

Zur Stärkung der Grundschule Gießelhorst wird vorgeschlagen, die Stadtteile Hüllstede, Hüllstederfeld, Linswege, Linswegerfeld und Petersfeld in dieser Schule zu beschulen.

Der Stadtteil Burgforde ist nach dem Vorschlag der Brakenhoffschule zugeordnet.

 

Bei den hierzu befragten Elternvertretungen bestand der Wunsch, aufgrund der örtlichen Verbundenheit in Landjugend und Ortsbürgerverein die Ortschaften Linswege, Linsweger­feld, Petersfeld und Burgforde möglichst einheitlich zu beschulen.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird diesem Wunsch kaum zu entsprechen sein, weil dann für die Anzahl der zu beschulenden Kinder weder bei der Brakenhoffschule noch bei der Grund­schule Gießelhorst ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Da die Entfernung von Burgforde näher zur Brakenhoffschule als zur Grundschule Gießelhorst oder zur Grund­schule Halsbek ist, wird daher empfohlen, an dem Vorschlag festzuhalten und die Kinder aus Burgforde in der Brakenhoffschule zu beschulen. Da diese Kinder vornehmlich den Kindergarten Linswege besuchen, der derzeit alle Grundschulen bedient, bestehen auch Freundschaften mit Kindern aus dem originären Bezirk der Brakenhoffschule.

 

Der Landkreis Ammerland als Träger der Schülerbeförderung wurde bereits in das Verfahren eingebunden und hat die vorliegende Änderung der Schulbezirke aus beförderungs­technischer Sicht für unproblematisch erachtet.

Eine Änderung der Satzung wäre frühestens zum Schuljahr 2024/25 glich und sste bei den anstehenden Schulanmeldungen kommuniziert werden.

Eine Evaluation in 3 Jahren wird dringend geboten sein, weil sich dann laut Prognose für die Grund­schule Westerloy wieder schwächere Schuljahrgänge abzeichnen und belastbare Zahlen für das Einzugsgebiet der Grundschule Halsbek vorliegen. Eine Beschulung der Ortsteile Hollwege und Hollwegerfeld zur Grundschule Westerloy könnten dann geboten sein. Über diese Möglichkeit wurden die Elternvertretungen ebenfalls informiert.


Finanzielle Auswirkungen:

-/-


Anlage/n:

- Entwurf der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede

- Präsentation aus der Sitzung der Elternvertretungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Satzung Schulbezirke Grundschulen Neu ab 2024 (14 KB)      
Anlage 2 2 Anlage Vorlage Schulbezirkssatzung (269 KB)