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Beschlussvorschlag:Die Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke wird beschlossen und tritt zum 01.07.2023 in Kraft. Sachverhalt:Der Schulausschuss hat sich in seinen letzten Sitzungen mit der in den letzten Jahren angestiegenen Nachfrage für eine Drittnutzung von Schulräumen für Einzelveranstaltungen wie Basare, Symposien, Vorträge, Blutspendetermine, Mitgliederversammlungen etc., aber auch regelmäßig wöchentlich einmal stattfindende Aktivitäten wie Musikproben oder Hobbywerkstätten befasst und die Verwaltung beauftragt, die seit 2008 gültige Richtlinie vor dem Hintergrund eines sich seither stark veränderten Schulalltages zu überarbeiten.
Grundsätzlich hat die Stadt Westerstede bisher die Philosophie vertreten, dass Schulräume auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Um eine Nutzung einheitlich und transparent zu regeln, wurde eine entsprechende Richtlinie erstellt.
Im Zuge der Digitalisierung und damit einhergehenden hochpreisigen Ausstattung wird eine generelle Nutzung der Schulräume zunehmend kritisch und eine Überarbeitung der Richtlinie als wünschenswert angesehen.
Ferner zeigt der Wunsch mancher Schulen auf Einzäunung des Schulgeländes, eine durch die Ganztagsbeschulung immer schwieriger werdende Vereinbarkeit sowie der durch eine Drittnutzung verbundene Mehraufwand für das städtische Personal (Reinigung, Verwaltung, Hausmeisterdienste) auf, dass an der bisherigen Praxis zur Überlassung von Schulräumen nicht unverändert festgehalten werden kann.
Nach der bisherigen Richtlinie der Stadt können Schulräume und die sich darin befindlichen Einrichtungsgegenstände auf Antrag schulfremden Personen, Vereinen, Verbänden, Institutionen usw. zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden, wenn die Veranstaltung einen kulturellen, sozialen oder der Bildung dienenden Charakter aufweist oder einen regional spezifischen Bezug zu Westerstede oder der Region Ammerland – Oldenburg hat und dadurch dem Interesse der Bürger der Stadt Westerstede dient. Durch die Nutzung dürfen dabei die Belange der Schule nicht beeinträchtigt werden. Eine Überlassung der Räume für Veranstaltungen, die rein gewerblichen oder rein geschäftlichen Zwecken dienen, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Überlassung der Räume für Veranstaltungen von politischen Parteien, unabhängigen Wählergemeinschaften und ihnen nahestehender Organisationen, es sei denn, die Veranstaltung selbst hat überparteilichen Charakter, wie z. B. eine Podiumsveranstaltung mit Teilnehmern mehrerer Parteien. Ein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Räume und Schulen besteht dabei nicht.
Die Kommunen als Schulträger haben die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Zu den Schulanlagen gehören insbesondere Klassen-, Fach- und Veranstaltungsräume, wie z. B. Aulen. Schulanlagen könne grundsätzlich auch außerschulisch von Dritten, wie z. B. von Vereinen, Verbänden oder Privatpersonen, genutzt werden. Die Überlassung dieser Anlagen an Dritte ist für die Kommune jedoch eine rein freiwillige Leistung und kann durch entsprechende Richtlinien auch beschränkt werden.
In die nun neu erarbeitete Richtlinie wurde daher zunächst die Regelung aufgenommen, dass in den Ortsteilen, in denen Veranstaltungsräume wie z.B. Dorfgemeinschaftshäuser vorhanden sind, diese vorrangig zu nutzen sind. Erst sofern dies nicht möglich ist, weil die Räumlichkeiten zu klein sind oder vor Ort kein Dorfgemeinschafts-/Vereinshaus vorhanden ist, sollte auf Schulräumlichkeiten zurückgegriffen werden können.
Hierfür werden zukünftig nur konkret benannte Räumlichkeiten in der Brakenhoffschule, dem Gymnasium, der Oberschule und der Grundschule Ocholt zur Verfügung gestellt. Räume in anderen Schulen stehen der außerschulischen Nutzung grundsätzlich nicht zur Verfügung. Die in der Richtlinie aufgenommenen Räumlichkeiten (Anlage 1 der Richtlinie) wurden entsprechend im Vorfeld mit den Schulleitungen abgestimmt.
Mit Überarbeitung der Richtlinie werden zukünftig auch außerschulische Übernachtungen in Schulräumen ausgeschlossen. Dies wirkt sich insbesondere auf die bisher üblichen Übernachtungen des Jungen Philharmonischen Orchesters Niedersachsen e.V. (JPON) aus. Diesem gegenüber wurde jedoch sehr frühzeitig, mindestens seit Mai 2022, und mehrfach kommuniziert, dass eine Überarbeitung der Richtlinie bevorsteht und eine Übernachtung in Unterrichtsräumen zukünftig voraussichtlich nicht mehr möglich sei. Auf alternative Übernachtungsmöglichkeiten innerhalb des Stadtgebietes wurde das JPON ebenfalls frühzeitig hingewiesen. Die Nutzung von Schulräumen zu reinen Übungszwecken hingegen wäre nach der neuen Richtlinie unproblematisch und wurde dem Orchester auch weiterhin angeboten.
Neu aufgenommen wurden auch haftungs- und brandschutzrechtliche Ausführungen sowie allgemeine Sicherheitsbestimmungen.
Die Überlassung der Räume für Veranstaltungen von politischen Parteien, unabhängigen Wählergemeinschaften und ihnen nahestehenden Organisationen bleibt weiterhin ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstaltung selbst hat einen überparteilichen Charakter. Dass dies für die Schuleinrichtungen weiterhin klar geregelt wurde, macht nach Ansicht der Verwaltung Sinn, denn Zweck der Schule ist die objektive Wissensvermittlung und Persönlichkeitsförderung. Der Passus, wonach überparteiliche Veranstaltungen zugelassen sind, eröffnet die Möglichkeit politischer Bildung und Auseinandersetzung, er verschließt aber die gezielte Einflussnahme einzelner Parteien.
Die Kommunen haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen. Sie haben die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen. Hieraus ergibt sich die grundsätzliche Verpflichtung, für die Überlassung von Schulanlagen an Dritte ein Nutzungsentgelt zu erheben oder sie zumindest an den Betriebskosten zu beteiligen.
Letztendlich ist daher in der überarbeiten Regelung auch eine Anpassung des seit 2008 unveränderten Nutzungsentgelts vorgenommen worden. Das Nutzungsentgelt wurde nach Räumen, Nutzergruppen und Nutzungsdauer differenziert. Um keine Konkurrenzsituation entstehen zu lassen, orientiert sich die Höhe des Nutzungsentgeltes an denen des Jaspershofes. Für Samstage, Sonn- und Feiertage sowie Nutzungen über 4 Stunden wurde ein Zuschlag von jeweils ca. 30 % berechnet.
Vereinbarungen, die bereits vor Inkrafttreten dieser Richtlinie getroffen wurden (beispielsweise KVHS, Musikschule Ammerland, Modellbauclub, Archiv Ocholt, Ferienbetreuung…) behalten ihre Gültigkeit.
Finanzielle Auswirkungen:-/- Anlage/n:- Richtlinie der Stadt Westerstede für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke (Änderungsversion) - Änderungsantrag der Fraktionen SPD, UWG, Grüne und FDP vom 27.04.2023
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