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Beschlussvorschlag:Die Verpflegungskostenpauschale für Kinder, die in Kindertagesstätten an der Mittagsverpflegung teilnehmen, wird für das Kindergartenjahr 2023/24 auf 80,00 € monatlich fest-gesetzt. Sachverhalt:Mit beiliegendem Schreiben stellt die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag, die Verpflegungskostenpauschale für die an der Mittagsverpflegung teilnehmenden Kinder mit dem Ziel der Kosteneinsparung für die betroffenen Familien zu überprüfen.
Ein ähnlicher Antrag wurde seitens der FWG-Stadtratsfraktion Wir Ammerländer gestellt, mit dem Ziel, die Verpflegungskosten in den Kitas auf dem bestehenden Niveau einzufrieren.
Gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 1 der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen sind die entstehenden Kosten für die Mittagsverpflegung kostendeckend von den Gebührenschuldnern zu entrichten. Das bedeutet, dass alle im Zusammenhang mit der Mittagsverpflegung entstehenden Kosten in voller Höhe auf die Nutzer umgelegt werden. Neben dem Preis für die Mahlzeiten werden dabei auch die Personalkosten für die eigens dafür eingestellten Hauswirtschaftskräfte, aber auch anteilige Bewirtschaftungskosten (Strom, Gas, Wasser, Abgaben, Reinigung) berücksichtigt.
Die Kostenerstattung erfolgt im Rahmen einer monatlichen Pauschale ausgehend von 18,66 Betreuungstagen im Monat und beträgt im laufenden Kindergartenjahr 75,00 €. Der Betrag wird für jedes Kindergartenjahr neu kalkuliert und festgesetzt.
Die Mittagsverpflegung wird nur im Rahmen der Ganztagsbetreuung in den Einrichtungen Kindertagesstätte Fröbelstraße, Pauluskita, Kindergarten Schützenbusch und Kita Jahnallee angeboten und ist dann ab Vollendung des 1. Lebensjahres verpflichtend.
Ferner gibt es eine Mittagsverpflegung für die Belegplätze im Hössennest. Da es sich hier jedoch um eine betriebsnahe Einrichtung der Ammerlandklinik handelt, hat die Stadt hier keinen Einfluss auf die Gestaltung der Mittagsverpflegung.
Für das neue Kindergartenjahr stehen rund 200 Verpflegungsplätze zur Verfügung. Bis auf die Pauluskita, die einen örtlichen Caterer mit der Verpflegung beauftragt hat, beziehen alle Einrichtungen ihr Essen vom Hössensportzentrum.
In der letzten Sportausschusssitzung wurde nun aufgrund der allgemein angestiegenen Kosten eine Preiserhöhung von 3,37 € auf 4,30 € pro Essen ab 01.08.2023 beschlossen. Ferner liegt der Essenpreis des externen Caterers aktuell bereits bei 4,40 €.
Hinzu kommen die gestiegenen Personalkosten aufgrund der Tariferhöhungen sowie gestiegene Bewirtschaftungskosten.
Für alle Kitas wurde in der Vergangenheit eine Mischkalkulation angestrebt und eine einheitliche Pauschale erhoben, um nicht in Konkurrenz zueinander zu treten.
Bezieht man alle tatsächlichen Kosten mit ein, müsste die Verpflegung im neuen Kindergartenjahr monatlich rund 104,00 € und damit 29,00 € mehr als bisher kosten.
Weil in Folge des Kriegsgeschehens die Preise auch für die Kommunen im Energie- und Lebensmittelbereich überproportional angestiegen sind, hat das Land Niedersachsen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes Ende letzten Jahres einen einmaligen Ausgleich pro Kind in Tageseinrichtungen in Höhe von 129,335989905 € für das vergangene Haushaltsjahr beschlossen.
Diese Mittel sind jedoch nicht nur im Bereich der Verpflegungskosten einzusetzen, sondern ebenso für die gesamten Bewirtschaftungskosten in den Kindertagesstätten. Es wäre daher nicht gerechtfertigt, diese Mittel in voller Höhe nur für den Anteil der Kinder mit Mittagsverpflegung zu verwenden.
Die zugewiesenen Mittel hat der Landkreis Ammerland in seiner Eigenschaft als örtlich zuständiger Jugendhilfeträger erhalten. Da die Mittel formal nicht ohne Gremienbeschluss weitergeleitet werden können, musste hier zunächst ein Kreistagsbeschluss eingeholt werden, der mittlerweile vorliegt. Die Weiterleitung der Mittel steht noch aus.
Die Verwaltung schlägt für das Kindergartenjahr 2023/24 vor, ähnlich wie im Schulbereich zu verfahren und nur den reinen Essenspreis an die Nutzer weiterzugeben. Die für den Bereich der Mittagsverpflegung entstehenden Hauswirtschafts- und Bewirtschaftungskosten würden somit in voller Höhe seitens der Stadt subventioniert werden.
Ausgehend von einem Einzelessenspreis von 4,30 € müssten dann 80,00 € als Pauschalbetrag für die Mittagsverpflegung im Monat erhoben werden.
Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen in Höhe von 57.600 € könnten im nächsten Kindergartenjahr über die Ausgleichsleistung des Landes kompensiert werden.
Von einer Regelung für die folgenden Kindergartenjahre wird zunächst abgeraten, da die weitere Entwicklung der Lebenshaltungskosten abzuwarten ist. Der Pauschalbetrag wäre im nächsten Jahr wie bisher auf Basis der gültigen Satzung neu zu kalkulieren und gegebenenfalls zu beraten.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Überprüfung der Verpflegungskostenpauschale - Antrag der FWG-Stadtratsfraktion auf Deckelung der Verpflegungskostenpauschale
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