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Vorlage - 23/1488  

 
 
Betreff: Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten
a) Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Überprüfung der Verpflegungskostenpauschale
b) Antrag der FWG-Stadtratsfraktion Wir Ammerländer auf Deckelung der Verpflegungskostenpauschale
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
19.06.2023 
Sitzung des Sozialausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
27.06.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Verpflegungskostenpauschale für Kinder, die in Kindertagesstätten an der Mittagsver­pflegung teilnehmen, wird für das Kindergartenjahr 2023/24 auf 80,00 € monatlich fest-gesetzt.


Sachverhalt:

Mit beiliegendem Schreiben stellt die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag, die Verpflegungs­kostenpauschale für die an der Mittagsverpflegung teilnehmenden Kinder mit dem Ziel der Kosteneinsparung für die betroffenen Familien zu überprüfen.

 

Ein ähnlicher Antrag wurde seitens der FWG-Stadtratsfraktion Wir Ammerländer gestellt, mit dem Ziel, die Verpflegungskosten in den Kitas auf dem bestehenden Niveau einzufrieren.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 1 der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen sind die entstehenden Kosten für die Mittagsverpflegung kostendeckend von den Gebühren­schuldnern zu entrichten. Das bedeutet, dass alle im Zusammenhang mit der Mittagsver­pflegung entstehenden Kosten in voller Höhe auf die Nutzer umgelegt werden. Neben dem Preis für die Mahlzeiten werden dabei auch die Personalkosten für die eigens dafür ein­ge­stellten Hauswirtschaftskräfte, aber auch anteilige Bewirtschaftungs­kosten (Strom, Gas, Wasser, Abgaben, Reinigung) berücksichtigt.

 

Die Kostener­stattung erfolgt im Rahmen einer monatlichen Pauschale ausgehend von 18,66 Betreu­ungs­­tagen im Monat und beträgt im laufenden Kindergartenjahr 75,00 €. Der Betrag wird für jedes Kindergartenjahr neu kalkuliert und festgesetzt.

 

Die Mittagsverpflegung wird nur im Rahmen der Ganztagsbetreuung in den Einrichtungen Kindertagesstätte Fröbelstraße, Pauluskita, Kindergarten Schützenbusch und Kita Jahnallee angeboten und ist dann ab Vollendung des 1. Lebensjahres verpflichtend.

 

Ferner gibt es eine Mittagsverpflegung für die Belegplätze im Hössennest. Da es sich hier jedoch um eine betriebsnahe Einrichtung der Ammerlandklinik handelt, hat die Stadt hier keinen Einfluss auf die Gestaltung der Mittagsverpflegung.

 

Für das neue Kindergartenjahr stehen rund 200 Verpflegungsplätze zur Verfügung.

Bis auf die Pauluskita, die einen örtlichen Caterer mit der Verpflegung beauftragt hat, beziehen alle Einrichtungen ihr Essen vom Hössensportzentrum.

 

In der letzten Sportausschusssitzung wurde nun aufgrund der allgemein angestiegenen Kosten eine Preis­erhöhung von 3,37 € auf 4,30 € pro Essen ab 01.08.2023 beschlossen. Ferner liegt der Essenpreis des externen Caterers aktuell bereits bei 4,40 €.

 

Hinzu kommen die gestiegenen Personalkosten aufgrund der Tariferhöhungen sowie ge­stiegene Bewirtschaftungskosten.

 

Für alle Kitas wurde in der Vergangenheit eine Mischkalkulation angestrebt und eine ein­heitliche Pauschale erhoben, um nicht in Konkurrenz zueinander zu treten.

 

Bezieht man alle tatsächlichen Kosten mit ein, müsste die Verpflegung im neuen Kinder­garten­jahr monatlich rund 104,00 € und damit 29,00 € mehr als bisher kosten.

 

Weil in Folge des Kriegsgeschehens die Preise auch für die Kommunen im Energie- und Lebensmittelbereich über­proportional angestiegen sind, hat das Land Niedersachsen im Rahmen des Finanzaus­gleichsgesetzes Ende letzten Jahres einen einmaligen Ausgleich pro Kind in Tagesein­richtungen in Höhe von 129,335989905 € für das vergangene Haushaltsjahr beschlossen.

 

Diese Mittel sind jedoch nicht nur im Bereich der Verpflegungskosten einzusetzen, sondern ebenso für die gesamten Bewirtschaftungskosten in den Kindertagesstätten. Es wäre daher nicht gerechtfertigt, diese Mittel in voller Höhe nur für den Anteil der Kinder mit Mittags­ver­pflegung zu ver­wenden.

 

Die zugewiesenen Mittel hat der Landkreis Ammerland in seiner Eigenschaft als örtlich zuständiger Jugendhilfeträger erhalten. Da die Mittel formal nicht ohne Gremienbeschluss weitergeleitet werden können, musste hier zunächst ein Kreistagsbeschluss eingeholt werden, der mittlerweile vorliegt. Die Weiterleitung der Mittel steht noch aus.

 

Die Verwaltung schlägt für das Kindergartenjahr 2023/24 vor, ähnlich wie im Schulbereich zu verfahren und nur den reinen Essenspreis an die Nutzer weiterzugeben. Die für den Bereich der Mittagsverpflegung entstehenden Hauswirtschafts- und Bewirtschaftungs­kosten würden somit in voller Höhe seitens der Stadt subventioniert werden.

 

Ausgehend von einem Einzelessenspreis von 4,30 € müssten dann 80,00 € als Pauschal­betrag für die Mittagsverpflegung im Monat erhoben werden.

 

Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen in Höhe von 57.600 € könnten im nächsten Kindergartenjahr über die Aus­gleichs­leistung des Landes kompensiert werden.

 

Von einer Regelung für die folgenden Kindergarten­jahre wird zunächst abgeraten, da die weitere Entwicklung der Lebenshaltungs­kosten abzu­warten ist. Der Pauschal­betrag wäre im nächsten Jahr wie bisher auf Basis der gültigen Satzung neu zu kalkulieren und gegebenen­falls zu beraten.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2024

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-          € -

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

     +57.600

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

     -57.600

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

    0,00

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

Ja

X

Nein

Den Mindereinnahmen in Höhe von 57.600 € stehen Ausgleichzahlungen des Landes gegenüber.

 


Anlage/n:

- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Überprüfung der Verpflegungskostenpauschale

- Antrag der FWG-Stadtratsfraktion auf Deckelung der Verpflegungskostenpauschale

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag SPD Verpflegungskosten (183 KB)      
Anlage 2 2 Antrag FWG Verpflegungskostenpauschale (211 KB)      
Stammbaum:
23/1488   Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten a) Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Überprüfung der Verpflegungskostenpauschale b) Antrag der FWG-Stadtratsfraktion Wir Ammerländer auf Deckelung der Verpflegungskostenpauschale   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage
23/1488-01   Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen - Kosten der Mittagsverpflegung, Anlage 1 der Satzung   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage