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Beschlussvorschlag:Die in der Richtlinie festgesetzte Förderhöchstsumme in Höhe von 50.000 € wird im Haushaltsjahr 2024 ausgesetzt. Sachverhalt:Vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung in Schulen und Kitas hatte sich der Schulausschuss in seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen, die Antragsberechtigten zu motivieren, Förderanträge zur Behebung von Entwicklungs- und Sprachdefiziten aus dem Sonderfonds Bildung zu stellen.
Antragsberechtigt sind nach der freiwilligen Richtlinie zum Sonderfonds ausschließlich die sich in städtischer Trägerschaft befindlichen Schulen, sowie Kindertagesstätten in öffentlicher und freier Trägerschaft innerhalb der Stadt Westerstede, die Stadtbücherei und das städtische Zentrum für Kinder und Jugend. Folgende Anträge sind für das Haushaltsjahr 2024 eingegangen:
Seit 2016 ist nach der novellierten Richtlinie der Stadt Westerstede zum „Sonderfonds Bildung“ jährlich ein Betrag in Höhe von 50.000 € für Bildung im Stadthaushalt zur Verfügung zu stellen. Diese Summe ist seither in keinem Haushaltsjahr ausgeschöpft worden. Letztlich lag seit 2020 nur jeweils der Antrag der Stadtjugendpflege (Zentrum für Kinder und Jugend) auf Förderung einer Schwimmgruppe für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung in Höhe von 7.500 € vor. Weitere Projektanträge sind seither nicht eingegangen, sodass sich die Gesamtsumme des Fonds aktuell noch auf 999.100 € beläuft. Mit dem seinerzeit geschaffenen Sonderfonds wollte man der Bildung in Westerstede eine besondere Stellung zuweisen. Maßnahmen, für die ein Träger ohnehin zuständig ist, sind daher von einer Förderung aus dem Sonderfonds ausgeschlossen. Vielmehr sollen nachhaltige Projekte gefördert werden, die inhaltlich der Festigung von Werten und positiven Charaktereigenschaften, der Übung sozialer Kompetenzen oder der Förderung von Kreativität dienen. Dadurch, dass über die Anträge einmal jährlich im Fachausschuss entschieden wird, wird die besondere Stellung des Sonderfonds noch einmal hervorgehoben, denn alle Anträge treten in Konkurrenz zueinander. Will man nun die vorliegenden Anträge gleichermaßen berücksichtigen, wäre die Förderhöchstsumme überschritten. Jedoch können nach der Richtlinie nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel eines Jahres grundsätzlich in das Folgejahr übertragen werden. Um zeitnah in allen Bereichen zur Behebung von Entwicklungs- und Sprachdefiziten beitragen zu können, wird vorgeschlagen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die Förderhöchstsumme im Haushaltsjahr 2024 auszusetzen. Über jeden Antrag ist unabhängig hiervon inhaltlich noch gesondert zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen:Die finanziellen Auswirkungen werden jeweils gesondert bei den Einzelanträgen dargestellt. Anlage/n:1) Richtlinie Sonderfond Bildung 2) Aufstellung bisheriger Maßnahmen
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