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Beschlussvorschlag:Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird beschlossen.
Sachverhalt:Der anliegende Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Plan und Anlagen ist das Ergebnis der Beschlüsse der jeweiligen Fachausschüsse sowie der Mittelanmeldungen aus den Fachämtern.
Der rechtlich geforderte Haushaltsausgleich wird nur auf Grund der vorhandenen Überschussrücklagen erreicht.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland hat bereits mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 darauf hingewiesen, dass die ursprünglich anvisierte Neuverschuldung ab 2019 beobachtet wird. Die Stadt Westerstede läge mit den Plandaten unterhalb der kommunalen Vergleichsgruppe, d. h. die Stadt Westerstede schöpfe die möglichen Hebesätze nicht vollständig aus.
Es wurde ebenso darauf hingewiesen, dass die Eigenfinanzierungskraft, sprich die Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 des Finanzhaushalts) abzüglich der laufenden Kredittilgungen, und die dauernde Leistungsfähigkeit künftig in den Fokus rücken würden .
Sowohl im Ergebnis- als auch im Investitionshaushalt sollte eine Reduzierung der Ansätze forciert werden. Vieles ist in der Phase der Umsetzung der Beschlüsse so weit fortgeschritten, dass sich eine Verschiebung schwierig gestalten wird. Andere Projekte sind eventuell verschiebbar. Gemeinsam soll im Haushaltsauschuss über Reduzierungs- oder Verschiebungsvorschläge abweichend von den bestehenden politischen Beschlüssen nachgedacht werden, um das Gesamtergebnis zu verbessern.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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