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Beschlussvorschlag:Über die Höhe der Gebühren für die Notbetreuung während der Sommerferien ist zu entscheiden. Sachverhalt:In den Schließzeiten während der Kita-Sommerferien bietet die Stadt Westerstede eine 5-stündige Notbetreuung für alle Kita-Kinder ab 2 Jahren an. Der Betreuungsort ist dabei von der Anzahl der angemeldeten Kinder abhängig.
Bisher ist diese Notbetreuung so gut wie gar nicht nachgefragt bzw. in Anspruch genommen worden. Auch die durch das Maßnahmenpaket um eine Woche verlängerte Schließung in den Kitas hat bisher nicht zu einem Anstieg der Nachfrage geführt. Eine Betreuung konnte daher immer in den Räumlichkeiten und durch das Personal der Kita Jahnallee erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung besteht somit aktuell kein Handlungsbedarf was die Rahmenbedingungen der Notbetreuung angeht. Wohl wird für die Notbetreuungssituation in den Ferien, in denen auch in den Einrichtungen Jahnallee und Hössennest weniger Kinder betreut werden müssen, eine Kooperation angestrebt, um auf beiden Seiten Personalressourcen sinnvoll einsetzen zu können. Zu entscheiden wäre über die Gebührenhöhe. Gem. Anlage 2 der Gebührensatzung kostet die Ferienbetreuung 110,00 € pro Woche für eine 5-stündige Betreuung. Hier galt der Grundsatz der Kostendeckung. Zugrunde gelegt wurden seinerzeit die für die Ferienbetreuung entstehenden Personal-, Material- und Bewirtschaftungskosten. Eine Geschwisterermäßigung wurde grundsätzlich nicht gewährt, wohl können betroffene Eltern über das Bildungs- und Teilhabepaket Entlastung erhalten.
Gem. § 6 Abs. 4 der Gebührensatzung wäre dieser Betrag jährlich um den Prozentsatz anzupassen, um den die Personalkosten für Erzieher*innen ansteigen. Eine Anpassung ist in den letzten beiden Kindergartenjahren analog des Beschlusses für die Regelbetreuung nicht erfolgt.
Will man insgesamt die Gebührenhöhe für die Regelbetreuung und die Sonderleistungen (s. h. Beschlussvorlage Nr. 24/1609) in den Einrichtungen verändern, wäre ebenfalls über die Höhe der Notbetreuungsgebühren zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen:Derzeit ohne Auswirkung, da keine entsprechende Nachfrage. Anlage/n:Aktuelle Anlage 2 der Gebührensatzung
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