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Beschlussvorschlag:
Aufgrund des Antrages des Ortsbürgervereins Hollriede wird die Verwaltung beauftragt, die Planungsrahmenbedingungen für eine bauliche Entwicklung in Hollriede zu ermitteln und Gespräche mit dem OBV Hollriede aufzunehmen.
Sachverhalt:
Mit anliegendem Schreiben vom 15.11.2023 hat der Ortsbürgerverein Hollriede e.V. die Teilerweiterung des Baugebietes ‚Wollgrasweg‘ beantragt, siehe Anlage.
Der Bebauungsplan Nr. 116 „Hollriede – Halsbeker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften ist am 17.11.2017 rechtskräftig geworden; sämtliche Wohnbaugrundstücke sind bereits verkauft.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH ist Eigentümer der beantragten Fläche; ebenso wie das zur Erschließung seitens des OBV angedachte Grundstück.
Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungsrahmenbedingungen zu ermitteln und Gespräche mit dem OBV Hollriede über die bauliche Entwicklung zu führen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag des OBV Hollriede e.V.
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