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Beschlussvorschlag:Die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede wird in der anliegenden Form beschlossen. Sachverhalt:Aufgrund der Aufhebung der Außenstelle des Gymnasiums Westerstede zum kommenden Schuljahr sowie der nicht zum Tragen gekommenen Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem ursprünglich geplanten Dorf Edewecht sind die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede vom 28. Juni 2023 sowie die Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für den Sekundarbereich I der Schulen in Trägerschaft der Stadt Westerstede vom 21. März 2023 entsprechend anzupassen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit schlägt die Verwaltung vor, beide Satzungen künftig in einer gemeinsamen Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede zusammenzufassen.
Die neue Satzung ist in der Anlage beigefügt und könnte zum 01.08.2024 in Kraft treten.
Finanzielle Auswirkungen:-ohne- Anlage/n:Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede
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