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Beschlussvorschlag:Der Geltungsbereich wird um Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 66 A zur Ausplanung des Wasserzuges erweitert. Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 115. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 66 B - Erweiterung Industriegebiet Moorburg, Leerer Straße - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:Für die oben genannten Bauleitpläne wurde vom 07.04.2017 bis einschließlich 26.04.2017 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden. Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Im Anschreiben sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Wie bereits in der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss (Beschlussvorlage Nr. 17/0050) beschrieben, verläuft durch das Bestandsgewerbegebiet der Moorburger Wasserzug (Wasserzug-Nr. 2.08.04). Eine Verlegung könnte die Gewässerunterhaltung sowie die Ausnutzung der Gewerbegrundstücke erheblich verbessern. Hierfür wurden mehrere Alternativen im Verfahren diskutiert. Nunmehr hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) einer Verlegung in den Seitengraben der Autobahn A28 grundsätzlich zugestimmt. Diese Möglichkeit stellt aus Sicht der Verwaltung die kostengünstigste und praktikabelste Lösung dar. Im weiteren Verwaltungsverfahren sind detaillierte Pläne mit der Behörde abzustimmen und nachgelagert eine Vereinbarung zwischen der unterhaltspflichtigen Ammerländer Wasseracht und dem NLSTBV abzuschließen. Entsprechend schlägt die Verwaltung vor, den Geltungsbereich um Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 66A zu erweitern, um den Wasserzug zu überplanen und somit eine flexiblere Ausnutzung der Gewerbegrundstücke zu ermöglichen.
Stellungnahmen von Privatpersonen sind nicht eingegangen.
Über die eingegangenen Stellungnahmen ist von der NWP Planungsgesellschaft, Oldenburg, eine Zusammenstellung mit Verfahrensvorschlägen erstellt worden, die als Anlage beigefügt ist.
Es wird gebeten, den Geltungsbereich der Planung zu erweitern, den Verfahrensvorschlägen zuzustimmen und den Beschluss zur Auslegung der Planunterlagen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Verfahrensvorschläge
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