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Vorlage - 24/1659  

 
 
Betreff: Entgeltordnung des Hössensportzentrums
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Sport, Jugend und Kultur Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
22.04.2024 
Sitzung des Sportausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
18.06.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte geänderte Entgeltordnung für das Hössensportzentrum wird beschlossen.


Sachverhalt:

Aufgrund der steigenden Aufwendungen für den Lebensmitteleinkauf sowie für die Beschäftigtenentgelte sind Preiserhöhungen in der Entgeltordnung erforderlich, um weiterhin wirtschaftlich agieren zu können.

 

Es wird vorgeschlagen, die Preise für die Verpflegung des Herbergsbetriebes folgendermaßen zu ändern:

 

 

Frühstück

Mittagessen

Abendessen

bisher

8 €

10 €

9 €

zukünftig

8 €

12 €

10 €

 

Durch die Erhöhung können jährlich ca. 44.000 € zusätzliche Verpflegungserlöse für den Herbergsbetrieb erzielt werden.

 

 

Für die Übernachtung in den Gästehäusern werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

 

Gästehaus I (Preise ohne Verpflegung)

 

 

Einzelzimmer

Doppelzimmer

Mehrbettzimmer

bisher

38 €

28 €

18 €

zukünftig

40 €

30 €

20 €

 

Gästehaus III (Preise ohne Verpflegung)

 

 

Einzelzimmer

Doppelzimmer

Mehrbettzimmer

bisher

48 €

38 €

28 €

zukünftig

50 €

40 €

30 €

 

Für das Gästehaus II wird keine Änderung des Übernachtungsentgeltes vorgeschlagen. Da dieses Haus nicht den gleichen Komfort aufweist, wie das Gästehaus I, sollte zukünftig eine Differenzierung der Preise erfolgen.

Folgende Preise gelten derzeit für das Gästehaus II: (ohne Verpflegung)

 

Einzelzimmer

Doppelzimmer

Mehrbettzimmer

38 €

28 €

18 €

 

Durch die Erhöhung des Übernachtungsentgeltes kann mit einer jährlichen Ertragssteigerung von ca. 30.000 bis 35.000 € gerechnet werden.

 

 

Auch im Bereich der Schulverpflegung sind Preiserhöhungen vorgesehen. Diese werden einzelvertraglich geregelt und erfordern keine Änderung der Entgeltordnung.

 

Für die Lieferungen an Schulen wird ab dem Schuljahr 2024/2025 eine Erhöhung des Entgeltes um 0,20 € pro Essen vorgeschlagen.

Im Einzelnen:

Westerstede: Erhöhung von 4,30 € auf 4,50 €

Bad Zwischenahn: Erhöhung von 4,40 € auf 4,60 €

 

Für das Catering für Kindertagesstätten werden keine Preiserhöhungen vorgeschlagen. Sie verbleiben bei 4,30 € pro Essen in Westerstede und 4,40 € in Bad Zwischenahn.

 

Die Preiserhöhungen für die Schulen führen zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von ca. 10.000 €.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2024

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

+ 42.000

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

+ 42.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltordnung 2024 Entwurf (18 KB)