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Beschlussvorschlag:Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 B – vorhabenbezogener Bebauungsplan Bieder Haustechnik, wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (118. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Die Firma Bieder Haustechnik GmbH, Neukamp 7, beantragt mit anliegendem Schreiben die Erweiterung des Betriebes um eine Lagerhalle mit einem Büroraum, ein Außenlager, weitere Mitarbeiterstellplätze sowie eine optionale Erweiterung des Lagers. Aufgrund des konkreten Vorhabens sollte das Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes angewandt werden. Dies bietet hier Vorteile bei der Betrachtung der Lärmimmissionen. Hierüber kann in der Sitzung näher berichtet werden.
Die NWP Planungsgesellschaft wurde gebeten, Entwürfe für die Bauleitpläne anzufertigen, die in der Sitzung vorgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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