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Beschlussvorschlag:Die Änderungen der Anlagen A und B der Satzung der Stadt Westerstede zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke wird beschlossen. Sachverhalt:Die Anlage A der vorgenannten Satzung enthält alle Grundstücke, die dauerhaft nicht an die Kanalisation angeschlossen werden sollen. Die Anlage B enthält Grundstücke, die befristet vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit sind und mittelfristig an die Kanalisation angeschlossen werden sollen. Die Änderung der Anlagen ist erforderlich, da regelmäßig neue Gebäude errichtet werden, die in einem Bereich liegen, in denen die Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen erfolgt. Diese Grundstücke sind neu in die Anlagen aufzunehmen. Ebenso kommt es immer wieder vor, dass Grundstücke an den Kanal angeschlossen werden können, obwohl die Abwasserbeseitigung bisher über eine Kleinkläranlage erfolgte. Aufgrund dieser Entwicklungen ist eine regelmäßige Anpassung der Anlagen erforderlich. Bei der aktuellen Änderung der Anlagen A und B sind relativ viele Änderungen vorgenommen worden um den derzeit aktuellen Stand darzustellen. In den künftigen Jahren ist von erheblich geringeren Änderungen auszugehen. Als Anlage sind die jeweiligen Änderungen der Anlagen A und B beigefügt. Finanzielle Auswirkungen:Keine finanziellen Auswirkungen Anlage/n:
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