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Beschlussvorschlag:Der modifizierten Abwägung zur Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, vom 12.01.2017 wird zugestimmt. Der Satzungsbeschluss wird folgendermaßen abgeändert neu gefasst: Die innerhalb der Verkehrsfläche als zu erhalten festgesetzten Bäume werden aus der Planung herausgenommen und die Kompensation des Eingriffes wird entsprechend angepasst.
Sachverhalt:Der Rat hat am 28.03.2017 die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt und den Bebauungsplan Nr. 106 A – Gewerbegebiet Westerstede-West – als Satzung beschlossen. Inhalt der Abwägung ist der Erhalt der straßenbegleitenden Bäume, siehe Anlage 1: Abwägung der Stellungnahme Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg (NLStBV), sowie den untenstehenden Lageplan.
Nunmehr wurde von der NLStBV, erneut gefordert, die Bäume aufgrund der Trägerschaft des Landes bzw. des Landkreises nicht festzusetzen. Dieser Forderung muss nachgegangen werden, da das NLStBV dies als Voraussetzung an den Abschluss der Vereinbarung über die Straßenanbindung koppelt. Insofern ist die damalige Abwägung zu modifizieren und die Planzeichnung sowie die Begründung entsprechend anzupassen. Die modifizierte Abwägung ist als Anlage 2 beigefügt. Diese Vorgehensweise bedeutet nicht, dass die Bäume beseitigt werden, sondern lediglich, dass der jeweilige Straßenbaulastträger über diese Bäume ohne Einschränkung über den Bebauungsplan verfügen kann, wenn dies z. B. aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich werden sollte.
Der Landkreis Ammerland, Untere Naturschutzbehörde, sowie das Dorf Hollwege, Ortsbürgerverein, wurden bereits über die Sachlage informiert. Die Kompensation des Eingriffes erhöht sich entsprechend um 760 Wertpunkte. Die externe Kompensation findet, wie in der Planung zum Bebauungsplan vorgesehen, in den Kompensationsflächen der Ihorstwiesen, Flur 38, Flurstück 26, statt.
Auszug Bebauungsplan, Stand 28.03.2017:
Lage Kompensationsfläche
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Anlage 1: Abwägung zur Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, 03.02.2017 - Anlage 2: modifizierten Abwägung zur Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, 18.05.2017
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