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Beschlussvorschlag:Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Westerstede wird beschlossen. Sachverhalt:Im Jahr 2022 wurde die Hauptsatzung der Stadt Westerstede aufgrund einer Änderung des § 11 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angepasst. Es wurde fortan das neueingeführte elektronische Amtsblatt des Landkreises als Verkündungsblatt genutzt. (s. Anlage „1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.07.2022) Mit dem Relaunch der städtischen Homepage ergibt sich nun auch die technische Möglichkeit, ein eigenes elektronisches Amtsblatt einzuführen. Damit können auch Veröffentlichungstermine selbst gewählt werden. Die Verkündung im eigenen Amtsblatt verschlankt die Prozesswege und erfordert sodann nur noch die Abstimmung unter den Fachämtern der Stadt Westerstede. Diese Verfahrensweise wird zukünftig von allen kreisangehörigen Gemeinden genutzt. Die Absätze 1 und 2 des § 10 der Hauptsatzung sind daher zu ändern. Die Absätze 3 und 4 des § 10 der Hauptsatzung behalten ihre Gültigkeit. Der Entwurf für die 2. Änderungssatzung sowie die bisherige Hauptsatzung sind der Vorlage beigefügt. Für Beschlüsse über die Hauptsatzung ist gemäß § 12 Abs. 2 NKomVG die Mehrheit der Mitglieder des Rates erforderlich (mind. 18 Ja-Stimmen). Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Entwurf) - 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.07.2022
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