Mit Informationsvorlage Nr. 16/0044 wurde bezüglich der Straßen Alte Ziegelei, Seggeriedenweg und Westerwischen über die Absicht der Teileinziehung aufgrund fehlender Verkehrsbedeutung hingewiesen.
Konkret sind folgende Bereiche betroffen:
a) Alte Ziegelei
Die Einziehung einer Teilstrecke der Außenbereichsstraße „Alte Ziegelei“ in einer Länge von ca. 390m erstreckt sich auf das Flurstück 553/245 sowie Teilbereiche der Flurstücke 222/2 und 222/3 der Flur 39, Gemarkung Westerstede. Der einzuziehende Bereich liegt damit zwischen der Straße „Am Rosenkamp“ und Anlieger „Alte Ziegelei 4a“. Dieser Straßenabschnitt führt über den Hof der Landwirtschaft Janßen und wurde zuletzt nahezu ausschließlich von dieser für die Zuwegung zur Straße „Am Rosenkamp“ genutzt. Sämtliche Anlieger der Straße „Alte Ziegelei“ sind weiterhin über das verbleibende gewidmete Teilstück zur Straße „Am Kuhlen“ erschlossen. Der einzuziehende Bereich ist in den Anlagen farbig dargestellt.
b) Seggeriedenweg
Die Einziehung einer Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße „Seggeriedenweg“ in einer Länge von ca. 180m erstreckt sich auf einen Teilbereich des Flurstücks 145/11 der Flur 46, Gemarkung Westerstede. Der einzuziehende Bereich ist aufgrund des Neuanschlusses des Seggeriedenweges an die Straße „Zum Stiftungspark“ entbehrlich geworden und wurde im Rahmen der Erstellung der Parkflächen dort als Wegefläche mit einbezogen. Von der Einziehung sind keine Anlieger betroffen, das Gebäude der Jaspers-Hochkamp-Stiftung ist über die Straße „Zum Stiftungsparkt“ erschlossen. Der einzuziehende Bereich ist in den Anlagen farbig dargestellt.
c) Westerwischen
Die Einziehung einer Teilstrecke der Außenbereichsstraße „Westerwischen“ in einer Länge von ca. 10m erstreckt sich auf das Flurstück 68 der Flur 92, Gemarkung Westerstede. Der einzuziehende Bereich betrifft dabei eine Überfahrt über den Wasserzug von Osterfeld. Diese Überfahrt war einerseits sanierungsbedürftig und genügte nicht mehr den gestiegenen Anforderungen des landwirtschaftlichen Verkehrs. Nach Gesprächen mit den Eigentümern der hinterliegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen konnte durch den Erwerb einer Wegefläche (Flurstück 66/1 der Flur 92, Gemarkung Westerstede) die Erschließung der Flächen sichergestellt und auf eine kostenintensive Erneuerung des Durchlasses verzichtet werden. Das betroffene Teilgrundstück wurde bereits für den Verkehr gesperrt. Der einzuziehende Bereich ist in den Anlagen farbig dargestellt.
Die Absicht der Einziehung für die genannten Abschnitte erfolgte durch Bekanntmachung über die Ankündigung einer Einziehung gemäß § 8 Nds. Straßengesetz in der Nordwest-Zeitung am 01.02.2017. Die entsprechenden Lagepläne lagen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Bedenken oder Anregungen sind bislang nicht vorgetragen worden und auch nicht mehr zu erwarten.