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Beschlussvorschlag:1) Der Jahresabschluss 2019 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen. 2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019. 3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse / Fehlbeträge werden wie im Sachverhalt aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss). Sachverhalt:Die Stadt Westerstede ist gem. § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr verpflichtet einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland hat dies im Prüfbericht (S.18) ebenso bestätigt. Prüfungsfeststellungen sowie Anhaltspunkte, die gegen eine Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters sprechen, liegen nicht vor.
Rein Informativ wird mitgeteilt, dass im Jahr 2019 zwei überplanmäßige Ausgaben von unerheblicher Bedeutung vorgenommen wurden. Gem. § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG sind diese vom Hauptverwaltungsbeamten zu entscheiden und im Nachgang ist der Verwaltungsausschuss sowie der Rat zu unterrichten. Es handelte sich dabei um eine Übertragung von 10.000 € aus dem Bereich der Steuern und allgemeinen Umlagen zugunsten des Aufwands- und Auszahlungsansatz für die Begleichung der Rechnung der örtlichen Rechnungsprüfer, sowie um eine Übertragung vom selbigen Konto zugunsten des Aufwandsansatzes für Baumpflegearbeiten im Budget des Bauamtes. Künftig erfolgt die Unterrichtung im Rahmen des Jahresabschlusses.
Verwendung des ordentlichen Überschusses / Fehlbetrages Das ordentliche Jahresergebnis in Höhe von 3.700.514,22 € beinhaltet einen Fehlbetrag der unselbstständigen Jaspers-Hochkamp-Stiftung in Höhe von 8.048,19 €. Das Jahresergebnis der Stadt in Höhe von 3.708.562,41 € wird der ordentlichen Überschussrücklage zugeführt. Der Bestand der ordentlichen Überschussrücklage beträgt hiernach 19.039.501,18 €. Der Fehlbetrag der Jaspers-Hochkamp-Stiftung kann mit den Überschüssen aus Vorjahren verrechnet werden.
Verwendung des außerordentlichen Überschusses Das außerordentliche Jahresergebnis der Stadt Westerstede in Höhe von 897.206,33 € wird der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt. Der Bestand der außerordentlichen Überschussrücklage beträgt hiernach 7.801.828,11 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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