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Vorlage - 24/1725  

 
 
Betreff: Neufassung der Richtlinien der Stadt Westerstede zur Förderung von Vereinen und Einrichtungen für Jugend- Senioren- und Integrationsarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Sport, Jugend und Kultur Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
01.10.2024 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinien der Stadt Westerstede zur Förderung von Vereinen und Einrichtungen für Jugend-, Senioren- und Integrationsarbeit erhalten unter 4. j folgende Neufassung:

Der Verein Kunstschule Westerstede e.V. erhält für die Jugendarbeit in der Jugendkreativwerkstatt ABRAXAS jährlich eine Förderung pro jugendlichem Teilnehmer je Kursangebot von 80 €. Die maximale jährliche Fördersumme beträgt 18.000 €


Sachverhalt:

Der Rat hat 2013 die vorgenannten Richtlinien, zuletzt geändert in 2017, erlassen.

 

Unter 4. j) ist der Zuschuss für die Kunstschule Abraxas geregelt. Die Höhe des Zuschusses wurde analog zur Höhe der Bezuschussung der Musikschule geregelt. Hiermit wollte man die Bildungseinrichtungen finanziell gleichbehandeln.

Die Stadt Westerstede bezuschusst 40 % des Defizites der Musikschule für die Westersteder Schüler/innen.

 

Die Koppelung des Zuschusses der Kunstschule Abraxas an den Defizitausgleich für die Musikschule führte nun dazu, dass der Zuschuss an die Kunstschule pro Kursteilnehmer von 90,96 € in 2022 auf 98,67 € in 2023 angestiegen ist. Ein Zusammenhang mit der finanziellen Situation der Kunstschule wird hierbei nicht hergestellt.

 

Durch die gestiegene Anzahl an Kursen in der Kunstschule in 2023 erhöht sich der Zuschuss ohnehin, so dass auf die Stadt Westerstede erhebliche Mehrkosten zugekommen sind. Auch die veränderte Abrechnungsweise führte zu einer Erhöhung des Zuschusses. (Erläuterungen zur veränderten Abrechnungsweise: siehe Anlage)

 

Um zukünftig die Höhe der Aufwendungen kalkulieren zu können, wird vorgeschlagen, die Höhe des Zuschusses unabhängig von dem Defizitausgleich für die Musikschule zu gestalten. Es könnte ein Festbetrag pro Kursteilnehmer gewährt werden, wobei eine maximale Jahresfördersumme festgelegt werden sollte.

Als Festbetragsförderung wird ein Zuschuss von 80 € pro Kursteilnehmer vorgeschlagen. Die maximale Jahresfördersumme sollte mit 18.000 € festgelegt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vermerk Änderung Zuschuss ab 2024 (13 KB)      
Anlage 2 2 richtlinien_2017_Jugend- Senioren- Integrationsarbeit (89 KB)