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Beschlussvorschlag:Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W4 – Am Melmenkamp, mit örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:Für das oben genannten Bauleitplanverfahren wurde vom 12.08.2024 bis einschließlich 26.08.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Unterlagen konnten im Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht. Des Weiteren wurde die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus gegeben.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden und ihnen die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme bis zum 12.09.2024 gegeben.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellen, die kurzfristig nachgereicht wird.
Im Verfahren sind drei private Stellungnahmen eingegangen. In einer Stellungnahme wird die Trauf- und Firsthöhe entlang der ‚Grüne Straße‘ im westlichen Geltungsbereich hinterfragt und angeregt hier geringere Höhen festzusetzen. Der Stellungnahme kann aufgrund der Bestandssituation gefolgt werden und die Einstufung entsprechend des WA2 (Traufhöhe 5,5m anstatt 6,5m; Firsthöhe 9m anstatt 10,5m) gewählt werden.
Zwei weitere Stellungnahmen haben den „Verbindungsweg“, der mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt ist, im südwestlichen Geltungsbereich zum Inhalt. Es wird angeregt, den Weg lediglich bis zur Grundstücksgrenze ‚Am Melmenkamp 9‘ als private Verkehrsfläche festzusetzen und die überbaubare Grundstücksfläche zu erweitern, sodass eine weitere Nachverdichtungsmöglichkeit entstehe, mit der Folge, dass das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht entfällt und eine zukünftige Vernetzung von Gebieten über diese Verbindung dann nicht mehr planungsrechtlich abgesichert wäre; hierzu wird auf die Ausführungen der Vorlage 21/0956-02 verwiesen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Anliegen zu folgen und das bisherige Planungsziel zurückzustellen. Mit der Eigentümerin der privaten Wegeverbindung wurde Kontakt aufgenommen und vereinbart, dass eine zukünftige Leitungstrasse privatrechtlich zu gegebener Zeit neu betrachtet werden kann.
Es wird gebeten, die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Verfahrens- und Abwägungsvorschläge (nachgereicht bis 26.09.24)
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