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Vorlage - 24/1744  

 
 
Betreff: Verkehrsangelegenheiten
a) Fußgängerampel Zwischenahner Straße; Einstellen der Gelder
b) Fußgängerampel Am Esch/Famila; Einstellen der Gelder
c) Bericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Anhörung
22.10.2024 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a + b)

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen die Fußgängerampeln „Zwischenahner Straße“ und „Am Esch/Famila“ im kommenden Jahr herzustellen.

Im Haushalt 2025 sind für die „Zwischenahner Straße“ Mittel in Höhe von 80.000 Euro und für „Am Esch/Famila“ 50.000 Euro einzuplanen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2025.

 

c) ohne Beschlussvorschlag

 


Sachverhalt:

a)

In der vergangenen Fachausschusssitzung wurde berichtet, dass der Landkreis als Verkehrsbehörde eine verkehrsbehördliche Genehmigung für die Installation einer Fußgängerampel an der Zwischenahner Straße in Aussicht gestellt hat. Dies entspricht dem langjährigen Wunsch der Gremien der Stadt Westerstede. In der Zwischenzeit wurden Planungen erstellt, in der auch Standortvarianten der Ampelanlage geprüft wurden. Verwaltungsseitig wird die Meinung vertreten, dass der Standort auf die westliche Kreuzungsseite (Variante 1) angeordnet werden sollte, da der am Howieker Ring verlaufende Fußweg (mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“) ebenfalls auf der westlichen Seite verläuft. Beide Planskizzen wurden unterdessen an den Landkreis zur Prüfung geschickt. Sobald die positive Stellungnahme vorliegt, kann der Antrag auf Genehmigung bei der Verkehrsbehörde gestellt und die Vereinbarung mit dem Straßenbaulastträger abgeschlossen werden. Um im kommenden Jahr nach Vorliegen der Genehmigungen die Arbeiten für die Ampelanlage durchführen zu können, sollten im Haushalt 2025 Gelder in Höhe von 80.000,- Euro eingestellt werden. Neben den Kosten für die Ampeltechnik sind zudem auch Kosten für die aufwendigen Pflasterarbeiten im Einmündungsbereich sowie für die taktilen Leitsysteme zu berücksichtigen.

In der Sitzung der Verkehrskommission am 8. Oktober wurde die Variante 1 ebenfalls favorisiert mit der Ergänzung, dass die Nebenanlage weiter in die Straße „Howieker Ring“ hineingeführt wird, um die Querung zur dort befindlichen Bushaltestelle zu optimieren. Dieser Anregung sollte gefolgt werden. 

 

b)

In der Herbstsitzung letzten Jahres wurde unter Vorlage-Nr. 23/1595 unter anderem über die Neueinrichtung einer Fußgängerampel im Bereich Famila / Aldi berichtet; Anlass war eine Initiative des Seniorenbeirats. Demnach sollte die Angelegenheit an die Verkehrskommission zur fachlichen Einschätzung geschickt werden. Nach Überprüfung der Sachlage wird von dort ein Erfordernis gesehen, eine Querungshilfe in Form einer Fußgängerampel einzurichten. Für diesen Standort wurde ebenfalls eine Planskizze erstellt und an den Landkreis zur Stellungnahme geschickt. Auch hierfür kann nach Vorliegen einer positiven Rückmeldung der Antrag auf verkehrsbehördlicher Genehmigung gestellt werden. Damit die Ampel nach Genehmigung im kommenden Jahr gebaut werden kann, sind im Haushalt 2025 50.000,- Euro einzuplanen. Auch hier sind die taktilen Leitsysteme vorgesehen.

 

c)

Bericht

-          30 km/h auf der Kuhlenstraße/Lange Straße (ggf. auch im Bereich Woltersdamm) – es liegen jetzt neue Geschwindigkeitsmessungen vor – wegen der Komplexität des Themas wurde von der Verkehrsbehörde des Landkreises Ammerland ein gesonderter Termin angekündigt.

-          Lindenallee – 30 km/h wurde jetzt für alle bauliche Verengungen im Straßenraum nunmehr identisch angeordnet. Eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung oder die Ausweisung einer 30 km/h-Zone unter Einbeziehung der Straße „Weshorn“ wurden aber abgelehnt und von der weiteren Entwicklung im Quartier abhängig gemacht.

 

Diverse Anträge des Seniorenbeirats:

-          Querungshilfe Am Damm / Moosbroksweg – Der Landkreis hat keine verkehrliche Notwendigkeit festgestellt.

-          Errichtung einer Voll-Lichtsignalanlage „Am Esch/Am Röttgen“ -  Der Landkreis hat keine verkehrliche Notwendigkeit festgestellt; jedoch soll die Anlage auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden (Planung für 2026 zusammen mit der Lichtsignalanlage Am Röttgen/Norderstraße)

 

Lichtsignalanlagen:

-          Das Straßenbauamt wurde gebeten, im Zuge der weiteren Sanierung der Ammerlandallee die Lichtsignalanlage Am Hamjebusch“ mit einer weiteren Fahrrad/Fußgänger-Furt zur Querung der Straße Am Hamjebusch auf der Seite der Kreisverwaltung auszustatten, da dies dem Fahrradverkehr in Richtung Linswege zugutekommen würde.

Da hier noch keine weiteren Informationen vorliegen, können auch noch keine Aussagen getroffen werden, inwieweit die Stadt zu den Baukosten herangezogen wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2025

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

- 7.200,- / a

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

- 130.000,-

- 130.000,-

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

- 130.000,-

- 130.000,-

Gesamtsumme

- 7.200,- / a

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

54110.096000

 


Anlage/n:

Lageplan Zwischenahner Straße (Variante 1)

Lageplan Zwischenahner Straße (Variante 2)

Lageplan Am Esch/Famila

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zwischenahner Str-Variante1 (2565 KB)      
Anlage 2 2 Zwischenahner Str-Variante2 (2562 KB)      
Anlage 3 3 Am Esch-Famila (1496 KB)