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Beschlussvorschlag:Die beantragten Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen für das Sport- und Dörpshus in Hollriede werden momentan nicht als erforderliche Maßnahmen der Bauunterhaltung entsprechend des Nutzungsvertrages angesehen. Das Gebäude soll, wie die übrigen städtischen Objekte, in regelmäßigen Abständen bezüglich der notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen überprüft werden. Sachverhalt:Der Ortsbürgerverein Hollriede e.V. hat mit Schreiben vom 18.09.2023 gemeinsam mit dem Bezirksvorsteher, der Freiwilligen Feuerwehr Hollriede und dem Hollrieder Sportverein e.V. einen Antrag auf Renovierung und Sanierung des Sport- und Dörpshus gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Zwischen dem Hollrieder Sportverein e.V. und der Stadt Westerstede wurde 2022 ein neuer Nutzungsvertrag geschlossen, der unter anderem die gemeinsame Planung und Umsetzung der Stadt und des Sportvereins bei wesentlichen Maßnahmen zur Bauunterhaltung vorsieht. Die Stadt trägt bei diesen Maßnahmen die Kosten, der Nutzer trägt einen Eigenanteil von 1.000 € pro Gewerk.
Beantragt wurde im Einzelnen:
- Austausch der Fenster und Türen - Dämmung der Außenwände - Dämmung der Geschossdecke - Sanierung und Isolierung der Dachflächen
Die Mitarbeiter der Gebäudebewirtschaftung der Stadt Westerstede haben das Gebäude kürzlich in Augenschein genommen.
Hierbei wurde grundsätzlich festgestellt, dass sich das Gebäude in einem guten, dem Baujahr entsprechenden Zustand befindet.
- Die Fenster und Türen sind funktionsfähig. - Eine Dämmung in den Außenwänden ist nicht vorhanden. Hier wäre jedoch zunächst zu prüfen, ob eine Dämmung der Außenwände in diesem Gebäude machbar ist. - In der Geschossdecke ist eine Dämmung vorhanden. Lediglich die Bodeneinschubtreppe ist nicht gedämmt. - Das Dach ist in einem guten Zustand und erfordert keine Sanierung. Eine Isolierung der Dachflächen erscheint mangels Nutzung des Dachbodens nicht erforderlich. - Die Sanitäreinrichtungen sind voll funktionsfähig. - Die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage erscheint bei diesem Gebäude aufgrund der Schattenlage nicht sinnvoll. Auf dem Feuerwehrgebäude in Hollriede wurde eine Photovoltaikanlage installiert.
Alle angestrebten Maßnahmen sind aktuell für die Unterhaltung des Gebäudes und den Erhalt der Substanz nicht erforderlich. Daher können Sie nicht als wesentliche Maßnahmen zur Bauunterhaltung entsprechend des Nutzungsvertrages angesehen werden. Das Gebäude sollte künftig in Absprache mit dem Sportverein und dem Ortsbürgerverein Hollriede e. V. in regelmäßigen Abständen bezüglich etwaiger Bauunterhaltungsmaßnahmen überprüft werden. Die weitere Vorgehensweise ist im Fall der Notwendigkeit eng mit dem Sportverein und dem Ortsbürgerverein Hollriede e. V. abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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