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Beschlussvorschlag:Für die Vertretungstätigkeit der Stadt Westerstede im Aufsichtsrat der Ammerländer Wohnungsbau-Gesellschaft mbH wird eine Entschädigung in Höhe von 120,00 € je Sitzung als angemessen festgestellt. Für die Vertretungstätigkeit der Stadt Westerstede im Stiftungsbeirat der Jaspers-Hochkamp-Stiftung wird eine Entschädigung in Höhe von 125,00 € je Sitzung als angemessen festgestellt.
Sachverhalt:Aufgrund des § 138 Abs. 7 und 8 NKomVG ist die Angemessenheit der Entschädigung aus einer Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter der Kommune in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts vom Rat festzusetzen. Die über die Angemessenheit hinausgehenden Beträge sind der Kommune zuzuführen. Die Höhe der angemessenen Entschädigung ist für jede Vertretungstätigkeit einzeln festzusetzen.
An Vertreter/innen der Stadt Westerstede werden Entschädigungen nur für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Ammerländer Wohnungsbau-Gesellschaft mbH und im Stiftungsrat der Jaspers-Hochkamp-Stiftung gezahlt. Die Vertreter des Aufsichtsrates der Ammerländer Wohnungsbau-Gesellschaft mbH erhalten je Sitzung 120,00 €. Die Sitzungen finden etwa 6 – 7 Mal im Jahr statt. Die Vertreter des Stiftungsbeirates der Jaspers-Hochkamp-Stiftung erhalten 125,00 € je Sitzung. Diese finden ca. 4 Mal im Jahr statt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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