Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Sachverhalt:
In der Sitzung des Bauausschusses vom 06.02.2024 wurde der Antrag zur Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens bereits vorgelegt; auf die Ursprungsvorlage wird verwiesen. Im Ergebnis wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungsrahmenbedingungen zu ermitteln und Gespräche mit dem OBV Hollriede über die bauliche Entwicklung zu führen.
Die Verwaltung bittet nunmehr, das Bauleitplanverfahren durch Fassung des Aufstellungsbeschlusses einzuleiten. Danach wird die Verwaltung die Planungsrahmenbedingungen ermitteln, ggf. erforderliche Gutachten einholen und das weitere Verfahren in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorstellen. Zum Geltungsbereich der Planung wird ausgeführt, dass es aus Sicht der Verwaltung abweichend vom Antrag des OBV sinnhafter ist, das Gesamtgrundstück zu beplanen und ggf. in der späteren Vermarktung Abschnitte zu bilden.
Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 148. Berichtigung angepasst. Vorschlag OBV Hollriede
Geltungsbereich Vorschlag Verwaltung
Finanzielle Auswirkungen:Keine- Die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH ist die Vorhabenträgerin Anlage/n:Antrag des Ortsbürgervereins Hollriede
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||