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Beschlussvorschlag:Für den Schulausschuss wird Herr Sven Matthes als zusätzlicher stimmberechtigter Vertreter der Elternschaft berufen. Sachverhalt:Für den Schulausschuss gilt § 110 des Nds. Schulgesetzes (NSchG), wonach: -dem Schulausschuss mindestens je ein/e Vertreter/in der Lehrkräfte, der Eltern sowie der Schüler/innen angehören müssen, -jede Gruppe für sich (Lehrkräfte, Eltern, Schüler/innen) ein/e Vertreter/in benennt.
Grundsätzlich werden die Vertreter der Elternschaft für die Dauer der vollen Wahlperiode des Stadtrates berufen.
In der Sitzung des Stadtelternrates am 28.11.2024 wurde seitens der Mitglieder des Stadtelternrates Herr Sven Matthes, Westerstede, (Elternvertreter für die Brakenhoffschule sowie für das Gymnasium) als zusätzlicher stimmberechtigter Vertreter der Elternschaft gewählt.
Grund für die Wahl eines weiteren Vertreters ist die Tatsache, dass eine der in der Sitzung des Stadtelternrates vom 04.11.2021 gewählten Vertreterinnen der Elternschaft für den Schulausschuss ihr Mandat bereits seit Beginn der Wahlperiode nicht wahrnimmt, bzw. auf Einladungen zu Schulausschusssitzungen nicht reagiert. Auch mehrere Anfragen seitens der Verwaltung, ob diese ihr Mandat weiter beibehalten möchte, blieben unbeantwortet. Daher haben sich die Mitglieder des Stadtelternrates dazu entschieden, Herrn Matthes als weiteren stimmberechtigten Vertreter der Elternschaft für den Schulausschuss zu benennen.
Nach § 110 Abs. 4 des NSchG ist dieser Vorschlag für den Stadtrat bindend. Finanzielle Auswirkungen:-keine- Anlage/n:-keine- |
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