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Beschlussvorschlag:Die Änderungen der Anlagen A und B der Satzung der Stadt Westerstede zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke – dezentrale Abwasserbeseitigung – wird beschlossen
Sachverhalt:Die Anlage A der Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Betreiber von Kleinkläranlagen enthält alle Grundstücke, die auf Dauer nicht an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden sollen. In Anlage B sind die Grundstücke enthalten, die befristet vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit sind, mittelfristig jedoch einen Kanalanschluss erhalten sollen. Die Satzung samt Anlagen wurde zuletzt zum 01.07.2005 geändert.
Durch Neubauten in den entsprechenden Bereichen wurden in die Anlage A zusätzliche Grundstücke aufgenommen, die dauerhaft nicht an den Kanal angeschlossen werden. Gleichzeitig wurde die Anlage um die Grundstücke verringert, die auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten an den Kanal angeschlossen wurden.
Die Anlage A bestand bisher aus 797 Grundstücken, und beinhaltet in der Neufassung 835 Grundstücke.
Die Anlage B bestand bisher aus 71 Grundstücken. Davon wurden bereits alle bis auf 4 an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Der Anschluss der verbleibenden Grundstücke soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
Auf die Angabe des Gewässers zur Einleitung wird verzichtet. Diese Angabe ist nicht mehr erforderlich.
Aufgrund der Vielzahl der Veränderungen im Bereich der Anlagen A und B sollten diese in der aktuellen Fassung der bestehenden Satzung beigefügt werden.
Finanzielle Auswirkungen:Die Änderung der Anlagen hat keine finanzielle Auswirkung
Anlage/n:
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