Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) wird beschlossen. Sachverhalt:Zum 01.01.2024 ist die aktuelle Verwaltungskostensatzung in Kraft getreten. Bestandteil dieser Satzung ist der Kostentarif gem. § 2, welcher in den folgenden Punkten geändert werden soll:
Die Änderung ist erforderlich, um den Kostenaufwand für die einzelnen Verwaltungstätigkeiten aufgrund eines gestiegenen Aufwands oder höherer Personal- und Sachkosten zu decken. Eine spezielle Gebühr ist geboten, da derjenige, der zu einer Verwaltungsleistung Anlass gegeben hat, diese auch bezahlen muss und damit die Allgemeinheit entlastet. Gebühren nach der laufenden Nr. 7.2 waren im Schnitt nicht mehr auskömmlich. Die Mustersatzung empfiehlt hier eine Gebühr von 35,00 €. Im Jahr werden rd. 200 Negativzeugnisse ausgestellt. Die laufende Nr. 16.8 soll neu eingeführt werden und basiert auf der Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung – siehe Vorlage 25/2002. Diese Gebühr fällt für Nutzer von Absetzzählern für die Gartenbewässerung u.ä. alle 6 Jahre, basierend auf dem Eichgesetz, an. In der Stadt Westerstede sind derzeit rd. 1.800 aktive Absetzzähler verbaut. Die gesonderte Gebühr für den Einbau eines Absetzzählers ist erforderlich, da ein erhöhter Verwaltungsaufwand verursacht wird. Dazu gehört die Erfassung und die jährliche Abrechnung der Absetzzähler zur Reduzierung der Abwassergebühren. Ohne eine gesonderte Einbaugebühr würden diese Kosten alle Abwassergebührenzahler belasten. Dies entspricht nicht dem Grundsatz des Verursacherprinzips und der Gebührengerechtigkeit. Die Gebühren für die laufende Nr. 18 waren lt. Fachamt ebenfalls nicht mehr auskömmlich. Die Mustersatzung empfiehlt hier eine Gebühr von 75,00 €. Um die Bürger nicht mehr als notwendig zu belasten, wird die Gebühr auf 50,00 € angehoben. Im Schnitt werden 25 Bescheinigungen pro Jahr ausgestellt. Gebühren für das Archiv wurden bereits seit Jahren nicht mehr erhoben und sind nicht mehr angefallen, daher entfällt diese Position vollständig. Finanzielle Auswirkungen:Im Bauamt würden sich Mehrerträge in Höhe von rd. 1.650 € pro Jahr generieren. Im Bereich der Abwasserbeseitigung würden die Gebühren für Absetzzähler die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung entlasten. Im Archiv ergäben sich keine finanziellen Veränderungen Anlage/n:
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