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Beschlussvorschlag:Im Haushalt 2026 werden im Budget 125 (Personal) folgende Mittelanmeldungen berücksichtigt:
Erträge: 2.970.200 Euro Aufwendungen: 19.548.500 Euro Sachverhalt:Für das Budget 125 (Personal) stehen für das Haushaltsjahr 2026 nach der Rahmenvorgabe folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:
Aus der konkreteren Ermittlung der Ansätze im Zuge der Haushaltsplanung ergeben sich inzwischen folgende Beträge für 2026:
Die Erträge erhöhen sich gegenüber der Rahmenvorgabe um 236.500 Euro.
Ab dem Haushaltsjahr 2026 ff. werden die Kostenerstattungen für das Sportbüro durch den Landkreis Ammerland und den Kreissportbund e. V. im Personalbudget abgebildet. Da die anfallenden Aufwendungen nahezu vollständig aus Personalkosten bestehen, erfolgt die Zuordnung der entsprechenden Erträge künftig konsequenterweise ebenfalls im Personalbudget (bisher: Amt für Sport, Jugend und Kultur). Es handelt sich hierbei um eine haushaltsinterne Verschiebung.
Im Jahr 2025 wurde zudem die Förderrichtlinie „Qualität in Kitas 3“ verabschiedet. Damit ist sichergestellt, dass die Förderung auch in den Förderperioden 2025/2026 und 2026/2027 fortgeführt wird.
Darüber hinaus führt das Anschlussvorhaben im Rahmen der Bundesrichtlinie für kommunale Klimaschutzmaßnahmen sowie der Beschluss zur Fortführung des Klimaschutzmanagements in Westerstede bis 2028 dazu, dass den Personalausgaben zum Teil Fördereinnahmen gegenüberstehen.
Weitere Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Finanzierung des Landes im Bereich der Kindertagesstätten (Finanzhilfe).
Die Aufwendungen liegen mit -50.500 Euro unter der Rahmenvorgabe. Trotz Tarif- und Besoldungsanpassungen sowie gebildeter Rückstellungen ergibt die aktualisierte Planung Einsparungen gegenüber der ursprünglichen Vorgabe. Der bislang pessimistische Ansatz in der Personalbudgetplanung sichert somit weiterhin die finanzielle Handlungsfähigkeit.
Am 6. April 2025 wurden im Tarifbereich des TVöD-VKA im Rahmen der Tarifrunde 2025 Entgelterhöhungen in zwei Stufen vereinbart. Ab dem 1. April 2025 steigen die Tabellenentgelte um 3,0 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich. Ab dem 1. Mai 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 27 Monate und endet am 31. März 2027. Zusätzlich steigen die Ausbildungs- und Studienentgelte in zwei Stufen um jeweils 75 Euro. Die Jahressonderzahlung wird ab dem Jahr 2026 auf 85 Prozent vereinheitlicht. Außerdem wurde vereinbart, ab dem Jahr 2027 einen zusätzlichen Urlaubstag zu gewähren. Teile der Jahressonderzahlung können künftig in bis zu drei zusätzliche freie Tage umgewandelt werden. Für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) gelten die allgemeinen Entgelterhöhungen des TVöD-VKA gleichermaßen.
Für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Westerstede, die nach dem niedersächsischen Besoldungsrecht (NBesG) vergütet werden, ist eine Übertragung des Tarifergebnisses vorgesehen. Die Landesregierung Niedersachsen hat angekündigt, die Erhöhungen zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung und die Versorgungsbezüge zu übertragen.
Neben den o. g. Planungsdaten wurde auch die Umsetzung des Stellenplans 2026 in der Kostenplanung berücksichtigt. Hierin ist auch die Umsetzung der Stellenbewertung ab April 2026 kostenmäßig berücksichtigt. Auf weitere Veränderungen in der Stellenplanung wird in der Sitzung näher eingegangen.
Der Stellenplan 2026 ist der Vorlage beigefügt.
Hinweis: Die Personalkosten des Baubetriebsamtes werden im Budget 340 – Baubetriebsamt ausgewiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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