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Vorlage - 24/1814-01  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 116A - Hollriede, Halsbeker Straße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften im Verfahren nach §13a BauGB - Erweiterung des Geltungsbereiches - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
24/1814
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
24.11.2025 
Sitzung des Bauausschusses      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 116A wird erweitert.

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

 

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes wurde Ende 2024 gefasst. In der Zwischenzeit wurden städtebauliche Konzepte zur Erschließung des Planbereiches erstellt und mit der Flächeneigentümerin (Stadtentwicklungsgesellschaft) sowie dem Ortsbürgerverein abgestimmt.

Im Ergebnis wurde eine durchgängige Straße mit Anschluss an die Halsbeker Straße und den Wollgrasweg von allen Beteiligten favorisiert. Die Erschließung ist nachfolgend skizzenhaft dargestellt:

 

Des Weiteren hat sich die Eigentümerin eines Grundstückes im südlichen Bereich des Bebauungsplanes gemeldet und die Anregung geäußert, das Grundstück mit in den Bebauungsplan aufzunehmen, um eine Hinterbebauung auf ihrem Grundstück zu ermöglichen. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Geltungsbereich entsprechend ergänzt werden.

 

Das Planungsbüro NWP wurde gebeten, auf dieser Grundlage den Bebauungsplan zu erstellen, der in der Sitzung vorgestellt wird.

 

Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 148. Berichtigung angepasst.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Die Kostenträgerin ist die Stadtentwicklungsgesellschaft mbHt


Anlage/n:

 

Stammbaum:
24/1621   Bauliche Entwicklung in Hollriede - Antrag des Ortsbürgervereins Hollriede   Bauamt   Beschlussvorlage
24/1814   Bebauungsplan Nr. 116A - Hollriede, Halsbeker Straße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften im Verfahren nach §13a BauGB - Aufstellungbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
24/1814-01   Bebauungsplan Nr. 116A - Hollriede, Halsbeker Straße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften im Verfahren nach §13a BauGB - Erweiterung des Geltungsbereiches - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage