Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 116A wird erweitert. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes wurde Ende 2024 gefasst. In der Zwischenzeit wurden städtebauliche Konzepte zur Erschließung des Planbereiches erstellt und mit der Flächeneigentümerin (Stadtentwicklungsgesellschaft) sowie dem Ortsbürgerverein abgestimmt. Im Ergebnis wurde eine durchgängige Straße mit Anschluss an die Halsbeker Straße und den Wollgrasweg von allen Beteiligten favorisiert. Die Erschließung ist nachfolgend skizzenhaft dargestellt:
Des Weiteren hat sich die Eigentümerin eines Grundstückes im südlichen Bereich des Bebauungsplanes gemeldet und die Anregung geäußert, das Grundstück mit in den Bebauungsplan aufzunehmen, um eine Hinterbebauung auf ihrem Grundstück zu ermöglichen. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Geltungsbereich entsprechend ergänzt werden.
Das Planungsbüro NWP wurde gebeten, auf dieser Grundlage den Bebauungsplan zu erstellen, der in der Sitzung vorgestellt wird.
Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 148. Berichtigung angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:Keine. Die Kostenträgerin ist die Stadtentwicklungsgesellschaft mbHt Anlage/n:
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