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Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die bisherige Einstufung des Produktes „Sportförderung“ als wesentliches Produkt ab 2018 aufzuheben.
Sachverhalt:Gemäß § 4 Absatz 7 der Nds. Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) sind in jedem Teilhaushalt die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen und die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen zu beschreiben sowie Kennzahlen zur Zielerreichung zu bestimmen. In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 29.05.2017 wurde beschlossen, die im Haushaltsplan enthaltenen wesentlichen Produkte und die damit einhergehenden Ziele zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch die Anzahl der im Haushaltsplan der Stadt als wesentliche Produkte geführten Produkte merklich reduziert werden.
Im Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses wurde bislang das Produkt 42110 „Sportförderung“ als wesentliches Produkt geführt:
Dieses Produkt ist kein wesentliches Produkt im Sinne des § 4 Abs. 7 GemHKVO. Es sollte deshalb zukünftig nicht mehr als wesentliches Produkte geführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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