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Beschlussvorschlag:Das Produkt 42410 „Hössensportzentrum“ wird ab 2018 nicht mehr als wesentliches Produkt im Haushaltsplan der Stadt Westerstede geführt.
Sachverhalt:Gemäß § 4 Absatz 7 der Nds. Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) sind in jedem Teilhaushalt die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen und die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen zu beschreiben sowie Kennzahlen zur Zielerreichung zu bestimmen. In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 29.05.2017 wurde beschlossen, die im Haushaltsplan enthaltenen wesentlichen Produkte und die damit einhergehenden Ziele zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch die Anzahl der im Haushaltsplan der Stadt als wesentliche Produkte geführten Produkte merklich reduziert werden.
Bislang wurde auch das Produkt 42410 „Hössensportzentrum“ als wesentliches Produkt geführt. Unter diesem Produkt wird nicht der Eigenbetrieb Hössensportzentrum abgebildet, sondern lediglich die Transferaufwendungen (Verlustausgleich) an die Einrichtung. Darüber hinaus werden nur noch die Abschreibungen und Auflösungserträge aus geleisteten Investitionszuschüssen in diesem Produkt gebucht. Es ist deshalb kein wesentliches Produkt im Sinne des § 4 Abs. 7 GemHKVO und sollte zukünftig nicht mehr entsprechend geführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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