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Vorlage - 16/0026  

 
 
Betreff: Berufung von hinzugewählten Mitgliedern in den Ausschuss für Schule und Bildung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
13.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die in den konstituierenden Sitzungen des Stadtschülerrates und des Stadtelternrates gewählten Personen werden als stimmberechtigte Vertreter für den Ausschuss für Schule und Bildung berufen.

 

 


Sachverhalt:

Zu Beginn der Legislaturperiode des neu gewählten Rates der Stadt Westerstede sind auch die nach § 110 Absatz 2 NSchG hinzugewählten Mitglieder des Ausschusses für Schulen und Bildung neu zu bestimmen.

 

Dabei wurden in der konstituierenden Ratssitzung am 08.11.2016 bereits die von der Schulpersonalvertretung vorgeschlagenen Lehrer- und Schulleitervertreter benannt.

 

Nunmehr stehen noch die Berufungen der Eltern- und Schülervertretungen aus. Diese müssten nach der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse jeweils über deren Beschlussgremien vorgeschlagen werden. Dabei sind die Vertretungen der Eltern für die volle, die der Schüler für die halbe Ratsperiode zu berufen.

 

Am 02. Dezember 2016 ist die konstituierende Sitzung des Stadtschülerrates und am 05. Dezember 2016 die des Stadtelternrates jeweils mit Wahl der Vertretungen vorgesehen.

Die namentlichen Vorschläge, die nach § 110 Abs. 4 NSchG bindend sind, werden in der Sitzung des Rates bekannt gegeben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Anlage/n:

keine