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Beschlussvorschlag:a) Der Antrag auf Rückbau der Aufpflasterungen in der Süderstraße wird abgelehnt. b) Dem Antrag auf eine 30km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung in der Süderstraße wird nicht zugestimmt; eine negative Stellungnahme wird zuständigkeitshalber an den Landkreis Ammerland weitergeleitet. c) Dem Antrag auf Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße Lubinusweg wird nicht zugestimmt; eine negative Stellungnahme wird zuständigkeitshalber an den Landkreis Ammerland weitergeleitet. d) Der Antrag auf weitere Verkehrsberuhigung im Wohngebiet Jaspers-Hochkamp wird abgelehnt. e) Der Antrag auf Verkehrsberuhigung in der Marienstraße wird abgelehnt..
Sachverhalt:Einleitender Hinweis: Die Verwaltung weist darauf hin, dass bezugnehmend auf sich verändernde Verkehrssituationen bedingt durch die Ausweisung neuer Baugebiete sowie geänderter Fahrweisen und der voranschreitenden Automobiltechnologie zukünftig angestrebt wird, hier nicht nur antragsbedingt tätig zu werden, sondern innerhalb der Wohn- und Gewerbe-quartiere konzeptionell Straßen und Verkehrsanlagen zu prüfen.
a) Am 15.08.2017 stellte Herr Mühlena einen Antrag auf Rückbau der Aufpflasterungen in der Süderstraße. Hintergrund dafür sei der s.E. unerträgliche Lärm, der durch das Befahren der Aufpflasterung aus Glattklinkern entstehen würde. Dieser Lärmpegel hätte sich in den letzten Jahren durch weitere Baugrundausweisungen im Bereich Tannenloge vervielfacht, da sich das Verkehrsaufkommen dadurch deutlich vermehrt habe. Wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten würde, verstärke sich der Lärmpegel auf eine nicht hinnehmbare Lautstärke.
Aus diesem Grund wird auch der Wunsch geäußert, in den beiden Bereichen der Aufpflasterungen (Süderstraße/Beethovenstraße und Süderstraße/Heidkampsweg/ Goethestraße) nach dem Rückbau den Straßenbelag mit sog. Flüsterasphalt zu versehen. Hierzu hat Herr Mühlena einen Zeitungsartikel vom 08.09.2017 über die Gemeinde Bad Zwischenahn nachgereicht. Dort wurde in der Peterstraße im Einmündungsbereich der Bahnhofstraße der Klinker gegen Asphalt ausgetauscht; dies sollte zur Barrierefreiheit und Reduzierung des Verkehrslärmes beitragen. Flüsterasphalt ist jedoch doppelt so teuer wie herkömmlicher Asphalt und verschließt schneller als normaler Asphalt. Die Poren in der Straße setzten sich durch den Abrieb der Autoreifen und des Staubes zu, so dass die Straße im Laufe der Jahre lauter wird. Deshalb muss eine regelmäßige Reinigung der Poren stattfinden. Zudem wird der Flüsterasphalt i.d.R. nur bei stark befahrenen Straßen ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h eingesetzt; hauptsächlich auf innerörtlichen Schnellstraßen und Autobahnen.
Eine Verkehrsehrhebung seitens der Straßenverkehrsbehörde hat in der Süderstraße eine DTV(durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung) von 1400 Fahrzeugen und einen V85-Wert (der Wert, der von 85 % der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wurde) von 53 km/h ergeben. In Höhe der Aufpflasterungen bestehen Fahrbahnverengungen bzw. jeweils 30 km/h-Beschränkung, so dass ein schnelleres Überfahren der Aufpflasterungen kaum möglich ist.
Es wurde ergänzend zu dem Antrag auch eine Stellungnahme der Familie Stern abgegeben; diese haben sich für den Erhalt der Aufpflasterungen ausgesprochen, soweit keine anderen verkehrsberuhigenden Maßnahmen getroffen werden können. Der Abbau der Aufpflasterungen würde zu schnelleren Fahrten führen, sodass ein Überqueren der Straße gerade für Kinder sehr gefährlich sein würde.
Abschließend wird daraufhin gewiesen, dass die Aufpflasterungen seinerzeit angelegt worden sind, um insbesondere LKWs aus dem Quartier herauszuhalten, da die Süderstraße damals vermehrt als Querverbindung genutzt wurde.
Mit Blick auf die dargestellte Bestandsituation wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, keine baulichen Veränderungen an den Aufpflasterungen vorzunehmen, zumal bauliche Alternativen auch mit einer gewissen Geräuschentwicklung bei Überfahrten verbunden wären. Die Stadt kann hier als Straßenbaulastträger im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit entscheiden.
b) Am 23.08.2017 stellte Familie Krisch einen Antrag auf Verkehrsberuhigung in der Süderstraße für den Bereich der Einmündung Heidkampsweg / Süderstraße/Gerhard-Diedrich-Böhlje-Straße ab Bushaltestelle Heidkampsweg bis zur Einmündung Oldenburger Straße. Diese Verkehrsberuhigung soll in Form einer 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen. Als Begründung wurden die Schulwegsicherheit, der Radtourismus entlang der ausgewiesenen Touristik-Routen sowie die Zunahme des Verkehrsaufkommens auch aufgrund der neuen Baugebiete Tannenloge ohne begleitende Sicherheitsmaßnahmen genannt. Weiterer Grund sei auch das zu schnelle Fahren der Autos sowie das regelmäßige Nichtbeachten des Stoppschildes an der Oldenburger Straße. Es wurde auch auf die Bauarbeiten auf der Oldenburger Straße im letzten Jahr Bezug genommen. Folglich wurde der Verkehr entlang der Süderstraße umgeleitet und in dem Zuge mit einer 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung beschildert, die von den Anwohnern damals sehr begrüßt wurde und auch den Anlass zu diesem Antrag gegeben hat.
Eine verdeckte Verkehrserhebung in Richtung Heidkampsweg stellte eine DTV von 1154 und einen V85-Wert von 56 km/h und in Richtung Beethovenstraße sowie eine DTV von 1100 und einen V85-Wert von 53 km/h fest. Die Süderstraße hat die Funktion einer Sammel- und Verbindungsstraße zwischen den westlich und östlich liegenden Wohngebietsteilen. Eine Sammelstraße ist eine Gemeindestraße, welche den Verkehr aus den Anliegerstraßen in Wohn- oder Gewerbegebieten an eine Hauptverkehrsstraße führt. Andererseits ist auf die Rechts-vor-Links Situation in der Süderstraße hinzuweisen, hier haben die Autos folglich zu bremsen. Abgehende Straßen an der Süderstraße sind als Tempo-30-Zonen ausgeschildert (außer die Beethovenstraße, der Abschnitt ab dem Kreisverkehr Goethestraße bis zur Süderstraße und die Gerhard-Diedrich-Böhlje-Straße; diese ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert).
Die Errichtung einer 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung ist aus Sicht der Verwaltung mit Blick auf die Funktion und den Ausbau der Straße nicht erforderlich. Eine Anordnung des 30 km/h-Schildes liegt jedoch in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde. Es wird daher vorgeschlagen, diese Angelegenheit mit einer negativen Stellungnahme an den Landkreis Ammerland weiterzuleiten.
c) Am 18.08.2017 stellte Herr Keuch einen Antrag auf Ausweisung eines sog. verkehrsberuhigten Bereiches für den Lubinusweg. Seines Erachtens soll die Straße im Verlauf der scharfen Kurve für den Autoverkehr sehr unübersichtlich sein. Bei dem Lubinusweg handelt es sich um eine Sackgasse, der nur über die Eberhard-Ries-Straße zu erreichen ist und lediglich von Anwohnern und Lieferanten benutzt wird. Zusätzlich wird der Lubinusweg von vielen Radfahrern und Fußgängern genutzt um zur Langen Straße und zur Robert-Dannemann-Schule zu gelangen. Der Lubinusweg ist derzeit auf 30 km/h begrenzt. Die genannte unübersichtliche Sicht ist auf die bestehende Hecke im Kurvenbereich zurückzuführen. Ein Rückschnitt der Hecke ist bereits erfolgt, so dass aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf besteht. Es wird vorgeschlagen, eine negative Stellungnahme an den Landkreis Ammerland zuständigkeitshalber weiterzuleiten.
d) Am 05.09.2017 hat Frau Sturm die Verkehrssituation im Jaspers-Hochkamp in einem Schreiben erläutert. Demnach liege in dem Wohngebiet eine erhebliche Lärmbelästigung sowie Verkehrsbelastung vor. Schuld sei der regelmäßige Schwerlastverkehr als auch Arbeitnehmerverkehr der Baumschule Helmers. Frau Sturm geht auf diverse Punkte des Protokolls des Straßen und Wegeausschusses vom 27.10.2009 ein (s. Anlage). Ein derartiges Schreiben hatte Frau Sturm bereits am 11.07.2016 an den Landkreis Ammerland – Straßenverkehrsbehörde – geschickt. Gemäß Schreiben wurde ein verkehrsberuhigter Bereich anstatt der 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung gefordert. Dementsprechend gab es dazu vom Straßenverkehrsamt ein negatives Antwortschreiben. Sodann hat Frau Sturm ein erneutes Schreiben an den Landkreis Ammerland geschickt; nunmehr ging Sie auf die bauplanungsrechtlichen Aspekte der Straße ein; der Landkreis Ammerland verwies demnach auf die Zuständigkeit der Stadt.
Aufgrund der bereits beschränkten Geschwindigkeit auf 30 km/h wird seitens der Verwaltung kein Handlungsbedarf für bauliche Veränderungen gesehen. Der Verkehr wird weiterhin beobachtet, insbesondere inwiefern sich die verkehrliche Situation nach der Sanierung der Straße Seggeriedenweg verändert.
e) Am 25.09.2017 stellten Anwohner der Marienstraße einen Antrag auf Verkehrsberuhigung in der Marienstraße. Dies soll in Form von Absperrpfosten oder Pollern in Höhe der Hausnummern 4 und 6 sowie der Hausnummern 13 und 15 erfolgen. Weiterhin werden eine 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung und eine eventuelle Tonnenbegrenzung von 5 t auf 3 t sowie das Ersetzten des Schildes „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ in „Anlieger frei“ gefordert.
Hintergrund seien erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie die Verhinderung erneuter Beschädigungen an der Straße durch landwirtschaftlichen und gewerblichen Schwerverkehr. Vordringlich wird der Antrag durch die neue Erschließung der Baugebiete Am Mühlenstein, Scheeperskamp, Rienstraße und den anliegenden Straßen begründet; viele Familien mit kleinen Kindern seien zugezogen, die die Marienstraße nutzen um zur Halsbeker Schule oder zum örtlichen Kindergarten zu gelangen.
Die Marienstraße wurde in der 11. Kalenderwoche des Jahres 2017 saniert. Sie dient als Verbindungs- und Anliegerstraße, auch um zur Straße Scheeperskamp zu gelangen. Aufgrund der bestehenden landwirtschaftlichen Flächen an der Straße Scheeperskamp kann der landwirtschaftliche Verkehr von der Marienstraße nicht ausgeschlossen werden. Die umliegenden Straßen wie Brinkstraße, Mittelstraße und Scheeperskamp sind als Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaft mit bis zu 50 km/h befahrbar, lediglich das Baugebiet entlang der Rienstraße ist als Tempo 30 Zone ausgeschildert.
Hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Geschwindigkeiten werden Verkehrszahlen vom Landkreis Ammerland über eine von dort zu veranlassende Messung angefordert und zur Sitzung vorgestellt. Im Übrigen wird mit Blick auf die dörfliche Lage und die Strukturen vorgeschlagen, keine baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:keine
Anlage/n:Zu a) Antrag Herr Mühlena vom 15.08.2017 Zeitungsartikel Bad Zwischenahn Protokoll Verkehrserfassung am 30.8.17 – 31.08.2017 Stellungnahme Familie Stern vom 05.09.2017 Lageplan Aufpflasterungen Süderstraße Zu b) Antrag Familie Krisch vom 23.08.2017 Protokoll Verkehrserfassung am 30.08.17 – 31.08.2017 Lageplan Verkehrsberuhigung Süderstraße Zu c)Antrag Herr Keuch vom 18.08.2017 Lageplan Lubinusweg Zu d)Antrag Frau Sturm vom 05.09.2017 Lageplan Jaspers-Hochkamp Zu e)Antrag Anwohner am 14.05.2017 Lageplan Marienstraße
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