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Beschlussvorschlag:Ohne – über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.
Sachverhalt:Im Zuge der Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen über den 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2018 wurden die Fachausschüsse in Anbetracht der angespannten finanziellen Situation der Stadt Westerstede aufgefordert, in der zweiten Jahreshälfte 2017 über die notwendigen Budgetvolumen und Investitionen der kommenden Haushaltsjahre 2018 ff. zu beraten.
Als Ziel wurde eine 10%ige Reduzierung der Aufwendungen im Ergebnishaushalt ausgegeben. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Westerstede in seiner Sitzung am 20.06.2017 ein konstantes Investitionsniveau in Höhe von max. 4,5 Mio. € je Haushaltsjahr für den Zeitraum 2018 bis 2020 beschlossen.
Die originären Aufgaben der Kämmerei und Stadtkasse werden im Budget 120 des Stadthaushalts abgebildet. Darüber hinaus werden Aufgaben wahrgenommen, die sich ebenso auf den übrigen Haushalt auswirken.
Neben dem grundsätzlichen Verzicht von Aufgaben wurde auch der Umfang und die Ausgestaltung der Aufgaben innerhalb des Amtes hinterfragt.
Nach dem Geschäftsverteilungsplan umfasst das Amt für Finanzen die Aufgabenbereiche
1. Kämmerei 2. Stadtkasse 3. Steuern, Gebühren u. Beiträge
Ergänzend wird der Tätigkeitsbericht des Bauhofs beigefügt. Der Bauhof führt für die gesamte Stadtverwaltung die Aufträge aus. Die Ausführungen des Leiters des Bauhofs, Falk Grotius, sind als Ergänzung zu den übrigen Aufgabenkritiken zu verstehen.
1. Kämmerei Die Stadtkämmerei ist für die Haushaltswirtschaft der Stadt Westerstede zuständig. Sie umfasst neben der Planung und Ausführung der Haushalte auch die Aufstellung der Jahres – und Gesamtabschlüsse.
Daneben werden die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung, Versicherungen und die Ausarbeitung von und die Mitwirkung an Satzungen über die Erhebung von Steuern, Gebühren und Beiträge hier abgebildet.
Bei den Aufgaben der Stadtkämmerei handelt es sich um klassische Pflichtaufgaben, so dass ein gänzlicher Verzicht nicht möglich ist. Sicherlich kann in einigen Bereichen die Art und Weise der Ausgestaltung diskutiert werden.
Verwaltungsseitig werden folgende Aufgaben als durchaus diskussionswürdig angesehen. Jedoch ist darauf hinzuweisen ist, dass einige dieser Aufgaben als Geschäft der laufenden Verwaltung einzustufen sind und damit in der Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen. Im Rahmen einer zielführenden und offenen Diskussion werden die Aufgaben trotzdem aufgenommen.
1.1 Nachtragshaushalte Die Stadt Westerstede hat immer im laufenden Haushaltsjahr einen Nachtragshaushalt verabschiedet, damit unterjährige Änderungen/Entwicklungen in einem Nachtragshaushalt berücksichtigt werden konnten.
Der Aufwand für die Erstellung des Haushalts- als auch Nachtragshaushaltsplans ist nahezu identisch, so dass ein Nachtragshaushaltsplan neben den Personalressourcen im Amt für Finanzen auch die Personalressourcen im gesamten Hause bindet.
Allein im Fachamt erfordert die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes entsprechende Kapazitäten über einen Zeitraum von 2-3 Monaten, die u. a. künftig für die Erstellung und Aufarbeitung der Gesamtabschlüsse verwendet werden könnten bzw. sogar müssen.
Auf Grund dessen wurde sich bereits verwaltungsseitig auf die Zielvorgabe verständigt, ab dem Haushaltsjahr 2018 keine Nachtragshaushalte aktiv zu forcieren.
1.2 Versicherungen Die Stadtkämmerei wird in den nächsten Jahren die bestehenden Altverträge, insbesondere aus dem Bereich der Inventarversicherungen, kündigen, um im Rahmen einer Ausschreibung bessere Ergebnisse zu erzielen.
Darüber hinaus wird ebenso das Vorhalten von einigen Versicherungen hinterfragt. Als Beispiel ist hier der Versicherungsschutz im Bereich Kraftfahrzeuge zu nennen. Alle städtischen Fahrzeuge sind sowohl voll- als auch teilkaskoversichert.
Verzichtet die Stadt Westerstede auf den Versicherungsschutz würde dies zu Minderaufwendungen i. H. v. 14.000 € p. a. führen. Die Schadensquote der vergangenen Jahre ließe diesen Rückschluss durchaus zu, da mit Ausnahme eines Schadens im Bereich der Feuerwehr kaum Schäden festgestellt werden konnten.
1.3 Abwasserbeseitigung Das Bauamt forciert in den nächsten Jahren die Trennung der Mischwassersysteme. Im Rahmen der Abwasserbeseitigung hat sich die Stadt Westerstede an die Gesamtaufwendungen für die Mischwasserkanalisation zu beteiligen, da die Oberflächenentwässerung ebenfalls in dieses System eingeleitet wird.
Da das Streckennetz der Mischwasserkanäle durch jede weitere Erschließung und Trennung der Systeme konsequent verringert wird, reduziert sich dadurch auch der Anteil der Stadt Westerstede an der Oberflächenentwässerung.
Die letzte Anpassung und Reduzierung des Anteils um 53.000 € datierte aus dem Jahr 2013. Dieser Ansatz sollte nach Festlegung des Investitionsprogramms 2018 ff. nochmals überprüft werden.
Eine Reduzierung der Aufwendungen in Höhe von 20.000 € p. a. wird in diesem Bereich erwartet.
1.4 Einführung des Rechnungseingangsbuchs Das Dezernat 1 führt gerade das Rechnungseingangsbuch ein, d. h. alle eingehenden Rechnungen werden sofort digitalisiert. Die Papierausführung wird nicht in die Fachämter gegeben.
Verwaltungsseitig kann bereits nach einigen Wochen der Erprobungsphase festgestellt werden, dass die Rechnungen vom Zeitpunkt des Posteingangs bis zur eigentlichen Auszahlung des Rechnungsbetrages eine geringere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
Das Rechnungseingangsbuch ist für die gesamte Verwaltung sehr komplex, auf Grund dessen werden die Fachämter nach und nach an das System herangeführt.
Die Stadtkämmerei verspricht sich hiervon schnellere Arbeitswege und den nächste Schritt zum papierlosen Büro. Leider werden die Minderaufwendungen durch die Einführung im Haushalt kaum spürbar sein, da die jetzigen Papieraufwendungen sehr gering sind.
2. Stadtkasse Die Aufgabenkritik wurde ebenfalls zum Anlass genommen die Arbeitsvorgänge in der Stadtkasse zu hinterfragen. Unter anderem wurde die Reduzierung der Mahnintervalle als auch der Überweisungsläufe diskutiert. Leider war relativ schnell erkennbar, dass dieser Ansatz eher einen kontraproduktiven Effekt hat.
Die Vielzahl der Buchungen und Geschäftsvorgänge, insbesondere mit der Aufnahme der Schulen und der Kindergärten in die Finanzsoftware, lassen eine geringere Taktung der Arbeitsschritte nicht zu.
Vielmehr ist festzustellen, dass im Bereich der Stadtkasse die Abwicklung der originären Kassentätigkeit von Jahr zu Jahr zugenommen hat. Auch die unselbständige Jaspers-Hochkamp-Stiftung mit dem eigenen Stiftungsbankkonto und die wachsende Nachweispflicht bei Fördermaßnahmen tragen eher zur Ausdehnung der Aufgaben bei.
Mittelfristig wird angestrebt die Aufwendungen für Papier durch die Nutzung der digitalen Medien zu verringern. Unter anderem können die Sepa-Vorankündigungen per Email an den jeweiligen Abgabenpflichtigen übersendet werden.
3. Steuern, Gebühren u. Beiträge
3.1 Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer A Im Rahmen der Gleichbehandlung könnte der Hebesatz „Grundsteuer A“ auf das Niveau des Hebesatzes für die „Grundsteuer B“ angehoben werden, so dass beide Grundsteuerarten 325 Prozentpunkte aufweisen.
In der Anlage wird eine Aufstellung der Hebesätze der umliegenden Gemeinden als auch ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Hebesatz je Steuerart des Landes Niedersachsen beigefügt.
In beiden Aufstellungen ist klar ersichtlich, dass die Stadt Westerstede erheblich unter den durchschnittlichen Ansätzen liegt.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs die Steuerkraft auf Grundlage von Einheitshebesätzen angenommen wird, da die Stadt Westerstede theoretisch die Möglichkeit gehabt hätte, diese auszuschöpfen.
Der Kommunale Finanzausgleich 2017 zeigt auf Grundlage der Abrechnungszeitraums 10/2015-09/16 auf, dass die Stadt Westerstede durch die geringen Hebesätze eine um 370.000 € geringere Steuerkraft aufweist.
Des Weiteren wirkt sich die fiktive Annahme der durchschnittlichen Hebesätze des Landes Niedersachsen ebenso auf die Kreisumlage aus, da eine höhere Steuerkraft unterstellt wird, als tatsächlich gegeben. Die Kreisumlage fällt für das Jahr 2017 auf Grund dessen rund 126.000 € höher aus.
3.2 Anpassung des Steuersatzes für die Spielgerätesteuer Verwaltungsseitig wird die Erhöhung des Steuersatzes von 15 auf 20 % vorgeschlagen. Es wird diesbezüglich auf die Beschlussvorlage 17/0233 verwiesen.
Es werden hierdurch Mehrerträge in Höhe von 80.000 € p.a. generiert.
3.3Anpassung der Gebührenhaushalte Die Gebühren der Stadt Westerstede sind nach dem niedersächsischen Kommunalabgabengesetz nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Es ist zulässig, Gemeinkostenzuschläge, eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals sowie die Wiederbeschaffungszeitwerte für abnutzbare Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.
Die Stadt Westerstede hat hier in der Vergangenheit Pauschalansätze von der KGSt bei der Gebührenkalkulation herangezogen. Diese Pauschalansätze spiegeln natürlich nur einen Bruchteil dessen ab, was tatsächlich umlegungsfähig wäre.
Im Rahmen der kommenden Gebührenkalkulationen wird die Stadtkämmerei den Gemeinkostenzuschlag berücksichtigen. Dieser Zuschlag wird auf die klar zuordnungsfähigen Personalaufwendungen je Gebührenhaushalt (Produkt) erhoben. Für die Haushaltsplanung 2018 wird die gesamte Zuordnung der Stellenanteile zu den jeweiligen Produkten aufgearbeitet.
Des Weiteren ist es zulässig, die Abnutzung von Fahrzeugen und Maschinen auf Grundlage der Wiederbeschaffungszeitwerte in die Kalkulation mit einfließen zu lassen. Dies wird künftig insbesondere im Bereich der Straßenreinigung forciert. Da hierdurch auch die Möglichkeit eröffnet wird, entsprechende Neuanschaffungen (tlw.) zu finanzieren.
Die positiven Effekte über die Berücksichtigung des Gemeinkostenzuschlags, der Verzinsung des eingesetzten Kapitals und der Wiederbeschaffungszeitwerte ist noch nicht abschließend bezifferbar. Aber auch hier bleibt festzuhalten, dass es auf jeden Fall mehr ist als das, was vorher über die Gebühren generiert worden ist. Also wird auch hier eine Entlastung des Gesamthaushalts eintreten.
3.4Einführung einer Winterdienstgebühr Sowohl in der Neugestaltung der Straßenreinigungsverordnung und – satzung als auch im Rahmen der Aufgabenkritik ist dieser Bereich in den Fokus gerückt.
Die Stadt Westerstede ist grundsätzlich zuständig für die Reinigung der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Der Winterdienst ist Bestandteil der Straßenreinigung und muss ebenso geregelt werden.
Der Bauhof führt in Zusammenarbeit mit der Straßenmeisterei den Winterdienst in den geschlossenen Ortslagen durch. Die Aufwendungen sind natürlich je nach Stärke des Winters schwankend. Die kompletten Aufwendungen für den Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage trägt die Stadt vollständig alleine.
Es muss jedoch unbedingt berücksichtigt werden, dass der Bauhof dafür eine entsprechende Ausstattung für den Winterdienst in Form von Fahrzeugen, Kehrmaschinen, Schneepflügen, Salzstreuern und auch Salzsilos vorhalten muss.
Der Bauhof hat momentan keine Möglichkeit seinen Bestand an Fahrzeugen und Gebäuden zu refinanzieren. Dies sollte unbedingt geändert werden.
Die Stadtkämmerei hat in den letzten Wochen neben der weiteren Aufarbeitung der Straßenreinigung auch das vorgenannte Themenfeld bearbeitet.
Die Stellenanteile der jeweiligen Mitarbeiter werden den Produkten neu zugeordnet. Eine abschließende Kalkulation ist somit noch nicht möglich. Die vorläufige Kalkulation wird in der Sitzung kurz vorgestellt.
Die Kämmerei spricht sich ganz klar für die Einführung einer solchen Winterdienstgebühr aus. Es wird erwartet, dass mit der Einführung einer solchen Gebühr Mehrerträge in Höhe von rund 50-60.000 € pro Haushaltsjahr geniert werden können.
Des Weiteren darf nicht unterschätzt werden, dass im Rahmen der vorläufigen Kalkulation milde Winter berücksichtigt werden mussten. Im Haushaltsjahr 2010 hat die Stadt Westerstede z. B. nur für Streusalz 280.000 € aufgewendet, die den Haushalt belastet haben.
Diese Aufwendungen könnten durch die Erhebung einer Winterdienstgebühr aufgefangen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:- Vergleich Hebesätze - Tätigkeitsbericht des Bauhofs
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