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Vorlage - 17/0310  

 
 
Betreff: Aufgabenkritik für die Bereiche Bauen, Stadtentwicklung, Umwelt und Energie
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Bauamt Beteiligt:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing
Bearbeiter/-in: Hots, Stefan   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Anhörung
21.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Zuge der Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen über den 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2018 wurden die Fachausschüsse in Anbetracht der angespannten finanziellen Situation der Stadt Westerstede aufgefordert, in der zweiten Jahreshälfte 2017 über das notwendige Budgetvolumen und Investitionen der kommenden Haushaltsjahre 2018 ff. zu beraten. Als Ziel wurde eine 10%ige Reduzierung der Aufwendungen im Ergebnishaushalt ausgegeben. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2017 ein konstantes Investitionsniveau in Höhe von max. 4,5 Mio. € je Haushaltsjahr für den Zeitraum 2018 bis 2020 beschlossen.

 

Nach dem Dienst- und Geschäftsverteilungsplan umfasst das Aufgabengebiet des Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt-  und Landwirtschaftsausschusses insbesondere die beiden nachfolgenden Themenkomplexe und jeweils zugeordneten Bereiche:

 

STADTENTWICKLUNG und BAUEN

 

ENERGIE und UMWELT

 

Ausgehend von dem vom Rat beschlossenen Leitbild der Stadt Westerstede wird in der Präambel u. a. vorangestellt, dass eine „systematische Stadtentwicklung“ als langfristiger Prozess  deklariert und eine „gute Grundinfrastruktur“ angestrebt wird, die im Einklang mit der Gesundheitsstadt im Grünen stehen und im Sinne des Leitgedankens weiterentwickelt werden sollen.

Unter dieser Prämisse kommt den Bereichen Stadtentwicklung und Bauen eine übergeordnete Bedeutung zu. Gleichzeitig wirken diese Bereiche als Querschnittsaufgaben auch in nahezu alle anderen Aufgabenbereiche hinein. Insoweit sind die im Leitbild genannten Zielvorstellungen zu den einzelnen Themenfelder auch hier  anwendbar und übertragbar.

Darüber hinaus sind in dem Themenfeld Energie und Umwelt Absichtserklärungen formuliert, die im Kontext mit den vorgenannten Aspekten und den jeweiligen Aufgabenbereichen zu betrachten sind.

 

Konkret wurden hier zu dem Bereich Stadt- und Grünentwicklung die nachfolgenden wesentlichen Leitsätze festgeschrieben:

 

Wir wollen

  •     Die bauliche Entwicklung planerisch und städtebaulich so begleiten, dass die Parklandschaft Ammerland ihren Reiz nicht verliert und die Stadt ein attraktiver Wohn-, Tourismus- und Gewerbestandort bleibt.
  •     Alle Erschließungsmaßnahmen in die Landschaft einfügen sowie umwelt- und familienfreundlich, wirtschaftlich und ökologisch ausführen.
  •     Unser Profil „im Grünen“ weiter schärfen und die Begrünung unserer Stadt verstärken.
  •     Stadteigene Flächen standortgemäß unter Berücksichtigung von ökologischen Grundsätzen gestalten und entwickeln.
  •     Uns für den Erhalt und den Schutz der biologischen Vielfalt im Rahmen der  Stadtentwicklungsprozesse einsetzen.
  •     Die Zielsetzung und die Beschlüsse des Klimabündnisses umsetzen.

 

Weiterhin sind zu dem Bereich Energie und energetische Gebäudesanierung folgende wesentlichen Leitsätze fixiert:

 

Wir wollen

  •     Dem Aspekt der ressourcenschonenden Gebäudewirtschaft durch unser Fachpersonal eine besondere Priorität einräumen.
  •     Durch Implementierung eines integrierten Gebäudemanagements und die Definition verbindlicher Klima-Reduktionsziele eine zusätzliche Dynamik entwickeln.

 

Im Zuge der Aufgabenkritik mit dem Ziel, 10% der Aufwendungen im Ergebnishaushalt einzusparen, sind nachfolgende Faktoren zur berücksichtigen, ob

-          es sich um eine Pflicht- oder freiwillige Aufgabe handelt,

-          die Leitsätze des Leitbildes der Stadt Westerstede beachtet werden.

 

 

STADTENTWICKLUNG und BAUEN


Die überwiegenden Aufgabenbereiche und die damit verbundenen Planungs- und Verwaltungstätigkeiten sind konkreten Projekten und (Erschließungs-)Maßnahmen  zugeordnet, für die jeweils eine konkrete Dringlichkeit bzw. Bedarfs- bzw. Nachfragesituation vorliegt. Diese gehören z. B. bei der Baulandausweisung und -vermarktung mit den vor- und nachgelagerten Bauverwaltungsaufgaben zu den Kernaufgaben der Stadtentwicklung.

 

Die Maßnahmen und die dazugehörigen Tätigkeiten sind nicht im Ergebnishaushalt, sondern im Investivhaushalt abgebildet. Direkte Einspareffekte in Bezug auf den Ergebnishaushalt ergeben sich nicht unmittelbar, sondern können hinsichtlich der resultierenden Unterhaltungs- und Folgekosten vor allem im Vorfeld durch eine wirtschaftlich effiziente Planung und Projektausführung und durch Reduzierung von baulichen Standards im Tiefbau berücksichtigt und erzielt werden. Dies ist möglich, z. B.

  • bedarfsgerechte Baulandbereitstellung unter Abwägung von Erschließungs- Kostenaspekten, insbesondere bei aufwändigen und kostspieligen Erschließungsmaßnahmen an ungünstigen Standorten.
  • optimierte Planung von Rückhaltesystemen für das Oberflächenwasser (Unterhaltungsflächen bei Regenrückhaltebecken).
  • Verzicht von Baulandentwicklung in sensiblen Bereichen mit nachhaltigen Auswirkungen auf das Stadtbild und mit erheblichen Kompensationsfolgen.  
  • frühzeitige und planerisch enge Abstimmung von Baulandentwicklung und Naturinanspruchnahme zur Vermeidung unwirtschaftlicher Erschließungsplanungen und weitreichender Kompensationsverpflichtungen.
  • Reduzierungen beim Straßenausbau bzw. bei der Ausweisung von öffentlichen Grünflächen z. B. bei Straßenbeeten und Nebenanlagen sowie Abstandsflächen bei Gewerbegebieten.
  • Reduzierung von unterhaltsaufwendigen Querverbindungen (Fuß- und Radwege).
  • kompakte, flächensparende und vernetzte Baugebiete, bei denen Infrastruktursysteme bedarfsgerecht erweitert werden können, reduzieren zukünftige Aufwendungen.
  • gradlinige Baugebiete verringern die Anzahl von Grenzpunkten und insofern eine kostenintensive Vermessung. 

Darüber hinaus kann bei der direkten Bauleitplanung durch die Beplanung von größeren Einheiten eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands auftreten. Entsprechende personelle Ressourcen können anderweitig effizienter eingesetzt werden.

 

Stadtplanung

Nach § 1 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Durch die Planungshoheit der Gemeinden wird ihnen ein gewisser Spielraum bei der Ausgestaltung gegeben, wobei jedoch die erwähnte städtebauliche Ordnung gewährleistet bleiben muss.

In diesem Zusammenhang sind auch die Beteiligungen bei Planvorhaben Dritter und die Auseinandersetzung mit diesen Planungen zu sehen, bspw. überörtliche Planungen und Planungen umliegender Gemeinden. Hierbei wird die Planungshoheit der Stadt tangiert und entsprechende Stellungnahmen sind zu schreiben. Diese Aufgabe bindet personelle Ressourcen.

Im Rahmen der Verwaltungstätigkeiten in der Stadtplanung liegen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere in:

  • Reduzierung der zeitintensiven Bauberatung, insbesondere im baugestalterischen Sinne. JEDOCH Widerspruch zum Leitbild „(…) bauliche Entwicklung planerisch und städtebaulich so begleiten, dass die Parklandschaft Ammerland ihren Reiz nicht verliert und die Stadt ein attraktiver Wohnstandort bleibt.“
  • Einsparung bei der Vergabe von Ingenieursleistungen in der Bauleitplanung. Folge: Eigene Planungen mit Einstellung von entsprechenden Fachplanern und Bereitstellung von Ressourcen (Räume, Fachprogramme und weitere EDV). Einsparungen werden nicht gesehen.
  • Reduzierung der Anzahl der Sitzungen des Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt-  und Landwirtschaftsausschusses. Bisher sind jährlich 5-6 Sitzungen im Jahr vorgesehen. Eine Reduzierung auf 4 Sitzungen wird angeregt, jedoch mit der Folge einer längeren Tagesordnung und weniger Flexibilität im förmlichen Verwaltungsverfahren.
  • Kein regelmäßiges bzw. pauschales Engagement des Gestaltungsbeirates, sondern projekt- bzw. planungsbezogener Einsatz bei besonderen städtebaulichen Fragestellungen. Auf die Ausführungen in der April-Sitzung des Ausschusses darf verwiesen werden. Andererseits wurden erste Erfahrungen mit der Beteiligung zur Planung Wohnbebauung Norderstraße gemacht. Effektive Kosten der vergangenen Sitzung: 3.400 Euro an Ingenieurhonorar, Arbeitszeit Verwaltung für Teilnahme und Vorbereitung: 3 Verwaltungskräfte je rd. 2,5 Tage.
  • örtliche Satzungen zur Baugestaltung sollten inhaltlich auf ein Mindestmaß reduziert werden. Aufwendige Bauberatungen und eventuelle Befreiungen binden Ressourcen.

Grün- und Landschaftsentwicklung


Die städtischen Freiflächen sind aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturschutz und die Entwicklung des städtischen Grüns vorwiegend als Kompensationsflächen gesichert. Es handelt es sich bei der Vorhaltung, Bewirtschaftung und Unterhaltung dieser Flächen um Pflichtaufgaben. Die Stadt verfügt derzeit über fast keine freien Flächen für zukünftige Kompensationsmaßnahmen mehr, so dass hier keine Einsparmöglichkeiten gegeben sind, zumal die meisten Flächen verpachtet sind. Gewisse Steuerungsmöglichkeiten gibt es durch:

  • vorrangige Inanspruchnahme der noch verfügbaren Flächen als Ausgleichsflächen.
  • Ankauf neuer Flächen nur nach konkretem Bedarf und wirtschaftlicher Angemessenheit.
  • bedarfsgerechter Zugriff auf den vertraglich vereinbarten Flächenpool Fintlandsmoor, darüber hinaus kein Erwerb von Ökopunkten auf freiwilliger Basis.
  • Steuerung in Bereichen, die keine städtischen Folgekosten haben, wie bspw. Wasserzüge, die die Ammerländer Wasseracht betreut oder auch Waldumwandlungen auf privaten Flächen.

 

Öffentliche Grünanlagen und Freiräume

Auch die stadteigenen Park-und Grünflächen werden standortgemäß unter Berücksichtigung der gestalterischen und ökologischen Grundsätze angelegt und unterhalten. Einsparungen  durch Verringerung des Pflegeaufwandes bei den Grünanlagen sind erfahrungsgemäß ohne Substanzverlust nicht möglich und führen mitunter auch zu nicht gewünschten Ergebnissen. Schon jetzt steht die Pflege einiger Grünanlagen immer wieder, meist im Außenbereich, in der Kritik;

Kosteneinsparungen wären nur durch die flächenmäßige Reduzierung von öffentlichen Grünanlagen möglich, die im Sinne des Leitbildes und der eigenen Zielsetzungen aber nicht wünschenswert und vertretbar sind.

Die ordnungsgemäße Unterhaltung der Straßenbäume hingegen ist eine Pflichtaufgabe, insbesondere in Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht. In diesem Bereich sind die personellen und finanziellen Ressourcen bereits erschöpft, so dass hier keine Einsparmöglichkeiten vorhanden sind. 

Gestaltungsmöglichkeiten gibt es im Vorfeld durch:

  • weitgehende Reduzierung von neuen Bepflanzungs-/ Begrünungsmaßnahmen außerhalb von konkreten Vorhaben und Projekten; Enge Abstimmung mit der Bauleitplanung und der konkreten Erschließungsplanung
  • Reduzierung der Neuanpflanzungen von Bäumen mit Ausnahme von verpflichtenden Ausgleichs-und Ersatzpflanzungen.
  • kostenoptimierter Einsatz bei der Baumpflege, keine Formgehölze
  • weitgehende Bestandssicherung der vorhandenen Park- und Grünanlagen
    (z. B.  Thalenweide).
  • Reduzierung der Gestaltungs- und Unterhaltungsstandards im Bereich des Straßenbegleitgrüns/Straßenbeete.
  • Beschränkung der Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen-/Grünflächenpflege durch den Bauhof auf die Ortsteile Westerstede, Ocholt und teilweise Halsbek und damit verbunden entsprechende Übertragungen an die OBV etc.
  • Verzicht auf Straßenbeete in neuen Wohngebieten.
  • Übertragung von Pflegeleistungen an Privat, Ausbau verlässlicher Patenschaften.
  • Aufgabe unwirtschaftlicher Anlagen wie z. B. Garten der Jahreszeiten.

Als Ergänzung darf auf die Anlage der Vorlage - Aufgabenkritik Amt für Finanzen (Budget 120) Nr. 17/0302 – Tätigkeitsbericht des Bauhofs – verwiesen werden.


Öffentliche Spielplätze

Bei den öffentlichen Spielplätzen (außerhalb von Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen) haben sich nach dem seinerzeitigen Wegfall des Niedersächsischen Spielplatzgesetzes die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert. Dadurch besteht keine generelle Verpflichtung zur Anlegung bzw. Vorhaltung von Spielplätzen in Wohngebieten mehr, sondern liegt unter Berücksichtigung einer angemessenen Daseinsvorsorge und Verteilung auch im eigenen Ermessen. Bei entsprechender Vorhaltung stellt die ordnungsgemäße Unterhaltung von Spielplätzen und Spielgeräten hingegen eine Pflichtaufgabe zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht dar.

Die Stadt verfügt über eine vergleichsweise hohe Zahl von öffentlichen Spielplätzen (57). Einige wohnortnahe Spielplätze und deren Spielgeräteausstattung sind in die Jahre gekommen und werden kaum noch bedarfsgerecht genutzt. Entsprechend hoch sind der Sanierungsbedarf und der anfallende Unterhaltungsaufwand im Vergleich zum Nutzen. Dies trifft vor allem für die Spielplätze Hans-Oetken-Padd, Narzissenweg (beide Westerstede) und Am Holtkamp in Ocholt zu.

Aufgrund der örtlichen Situation ist eine Optimierung des Spielplatzangebotes vertretbar und im Falle der indizierten Bestandsreduzierung wirtschaftlich auch ohne Qualitätseinbußen für den Gesamtbestand möglich. Vor allem die o. g. Spielplätze scheinen entbehrlich und könnten einer anderen Nutzung bzw. Verwertung zugeführt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die seinerzeitigen, nicht abschließenden Beratungen im Fachausschuss in den Jahren 2012/13 als damaliger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung verwiesen.

Im Falle der seinerzeit vom Fachausschuss angeregten Umnutzung  bzw. Umwandlung in (gemeinschaftliche) Grünflächen ist zu bedenken, dass damit keine Einsparpotenziale verbunden sind, da die Grundstücke in jedem Fall unterhalten werden müssen und ggfs. für diese Zwecke neue Investitionen erfordern. Dazu erscheint die eventuelle Übertragung der Unterhaltung an Dritte bzw. an Anwohner fraglich und nicht unbedingt praktikabel.

 

ENERGIE und UMWELT

Bei der energetischen Gebäudesanierung wird entsprechend dem Leitbild dem Aspekt der der ressourcenschonenden Gebäudewirtschaft durch unser Fachpersonal besondere Priorität eingeräumt. Die Gebäudebewirtschaftung wurde umstrukturiert und personell verstärkt, um der zunehmenden Bedeutung der nachhaltigen Bewirtschaftung des  Gebäudebestandes Rechnung tragen zu können. Durch die Implementierung und Fortführung des integrierten Gebäudemanagements wird der Gebäudebestand durch entsprechende Maßnahmen und Investitionen baulich, energetisch und betriebswirtschaftlich kontinuierlich verbessert. Die damit verbundene Steigerung der Energieeffizienz führt u.a.  zu erheblichen Einsparungen der Energiekosten in den einzelnen Gebäuden.

Zusätzliche Einsparmöglichkeiten sind in diesem Bereich nicht gegeben, die vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitäten werden genutzt und die Einsparpotentiale werden bereits ausgeschöpft. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die nunmehr zentral vorgenommenen Gebäudeaufnahmen und -begehungen teilweise einen Nachholbedarf an notwendigen Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen aufgezeigt haben. Insoweit wird erwartet, dass sich die Ansätze in den nächsten Jahren nach Erledigung des Nachholbedarfs geringfügig reduzieren lassen, um ein konstantes Ansatzniveau zur dauerhaften soliden Gebäudeunterhaltung sicherzustellen.

 

Im Handlungsfeld Umwelt hat sich die Stadt Westerstede gemäß dem Leitbild u.a. das Ziel gesetzt, sich für den Erhalt und den Schutz der biologischen Vielfalt im Rahmen der Stadtentwicklungsprozesse einsetzen und die Zielsetzung und die Beschlüsse des Klimabündnisses umsetzen. Durch diese Selbstbindung bei der Umsetzung der Leitsätze sind die Einsparmöglichkeiten gering, zumal es sich überwiegend um Verwaltungstätigkeiten handelt. Gestaltungsmöglichkeiten gibt es u.a. bei:

  • Ausgestaltung der Mitgliedschaft im Klimaschutz-Bündnis und der U.A.N.
  • Art der Mitwirkung an (freiwilligen) Kampagnen, Initiativen und Umsetzungsstrategien.

 

 

Fazit:

 

Bei der Aufgabenkritik geht es darum, durch optimierten Einsatz bei den betreffenden Leistungen gegebenenfalls die Kosten zu senken bzw. Folgekosten zu vermeiden. Die Anregungen und Vorschlage bilden eine Arbeitsgrundlage, die ggfs. auch zur Schärfung des Aufgabenprofils beitragen können.

Ziel der Aufgabenkritik sollte es bzw. soll es sein, die Leistungen ohne Einschränkungen der Gesamtqualität in diesem Gesamtspektrum weiterhin anbieten zu können.

 

 

Bei der inhaltlichen Ausgestaltung dieses gesamten Themenfeldes sind der Handlungsschwerpunkt und der Fokus bereits auf wesentlichen Arbeitsbereiche und Kernaufgaben ausgerichtet. Einsparungen im Ergebnishaushalt sind kaum möglich, da bei diesen Aufgaben und Tätigkeiten vordringlich gesetzliche Anforderungen und Pflichtaufgaben den Maßstab des Mitteleinsatzes bestimmen.

Durch die vorgenannten Maßnahmen und Ausführungen werden die zur Verfügung stehenden Mittel bereits optimal und effizient eingesetzt, so dass es lediglich geringe weitere Einsparmöglichkeiten gibt bzw. die vorhandenen Kapazitäten, Ressourcen und Einsparpotenziale bereits weitgehend genutzt und ausgeschöpft werden.  

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden zum Erhalt der Infrastruktur eingesetzt und zur Sicherung der Bestandsqualität in den einzelnen Bereichen auch benötigt. Die weitere Ausweisung von Gewerbe- und Wohnbaugebieten ist zur Fortentwicklung der Kreisstadt erforderlich. Hierbei wird man im Detail bei der Bauleitplanung und nachgelagerten Planungsebenen auf Kostenreduzierungen achten, was aber mit veränderten Standards verbunden sein wird.

 

 


Anlage/n: