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Beschlussvorschlag:Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes sowie der jeweiligen Begründungen und Umweltberichten werden nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:Die öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanung wurde vom 16.10.2017 bis einschließlich zum 16.11.2017 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden.
Ursprünglicher Text 06.11.2017 Das förmliche Auslegungsverfahren konnte aufgrund von personellen Engpässen Anfang Oktober nicht rechtzeitig vorbereitet und gestartet werden, sodass das Verfahren noch bis kurz vor der Ausschusssitzung läuft.
Gleichzeitig zur Auslegung wurde jedoch bereits der Bauantrag für das geplante Bauvorhaben gestellt. Zwar kann formal nach Beendigung der Auslegung das Bauvorhaben im Rahmen der sog. Planreife auch ohne zuvor erfolgter Abwägung genehmigt werden. Die Verwaltung hat sich dennoch entschieden, die Planung den Gremien schon jetzt zur abschließenden Entscheidung vorzulegen, da u. U. eine politische Entscheidung erforderlich ist. Aufgrund der Stellungnahmen im Vorverfahren werden aber keine problematischen neuen Anregungen erwartet.
Sobald die öffentliche Auslegung beendet ist, bereitet das Planungsbüro NWP eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen über die eingegangenen privaten Stellungnahmen sowie der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange vor. Die Tabelle wird kurzfristig nachgereicht und der Sachverhalt in der Vorlage entsprechend angepasst.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Feststellungsbeschluss (FNP-Änderung) und durch Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) zum Abschluss zu bringen.
Aktualisierung 17.11.2017 Das Planungsbüro NWP hat eine Tabelle mit Verfahrensvorschlägen über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorbereitet. Stellungnahmen von Privatpersonen sind nicht eingegangen.
Neue inhaltliche Sachverhalte sind innerhalb der Auslegung nicht zugetragen worden. Der Landkreis Ammerland regt jedoch aus planungsrechtlicher Sicht an, die Auslegung zu wiederholen. In der Bekanntmachung der Auslegung fehlt bei der Flächennutzungsplanänderung ein verfahrensrechtlicher Zusatz, aufgrund dessen der Plan nicht genehmigungsfähig ist. Die Verwaltung kommt dieser Anregung nach und wiederholt kurzfristig die Auslegung.
Die erneute öffentliche Auslegung wirkt sich nicht auf die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen
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