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Beschlussvorschlag:Die anliegenden Richtlinien der Stadt Westerstede über die Gewährung von Zuschüssen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen auf Friedhöfen werden beschlossen
Sachverhalt:In der Vergangenheit wurden den Betreiberinnen bzw. den Betreibern von Friedhöfen auf Antrag für Investitionsmaßnahmen auf den Friedhöfen Zuschüsse in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten gewährt. Die Zuschüsse wurden entsprechend der langjährigen Praxis von den Gremien der Stadt beschlossen. Richtlinien über die Gewährung der Zuschüsse oder sonstige Verfahrensregelungen lagen hierzu nicht vor und waren bis zur Einführung der Doppik auch entbehrlich. Mit der Einführung der Doppik ergibt sich nunmehr die Situation, dass nicht mehr alle Maßnahmen auf Friedhöfen, für die Zuschüsse beantragt werden, bei der Stadt als Investitionszuschüsse gebucht werden können. Vielmehr handelt es sich häufiger um Sanierungsmaßnahmen, mit der Folge, dass die Zuschüsse hierfür aus dem Ergebnishaushalt der Stadt zu buchen sind. Der Rat der Stadt müsste demnach beschließen, dass auch Unterhaltungsmaßnahmen bezuschusst werden. Hier taucht dann sogleich die Frage auf, ob denn jede Unterhaltungsmaßnahme, unabhängig von der Höhe des Aufwandes bezuschusst werden soll. Es wird deshalb vorgeschlagen, Richtlinien zur zukünftigen Regelungen zur Zuschussgewährung zu erlassen, wie sie sich beispielsweise bei der Förderung des Sports bewährt haben.
In den Richtlinien ist insbesondere geregelt, a) wofür ein Zuschuss gewährt werden kann (Neuanlagen, Sanierungen usw.), b) die Höhe des Zuschusses, c) Mindestsumme der geplanten Maßnahme zwecks Vermeidung von Bagatellanträgen, d) Bestimmungen zum Antragsverfahren (Kostennachweis, Finanzierungsplan usw.)
Finanzielle Auswirkungen:keine
Anlage/n:Entwurf der Richtlinien
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