Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Den Änderungen der Vorentwürfe wird zugestimmt und die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Ende des Jahres 2016 wurde bereits die Aufstellung des o.g. Bauleitplanverfahrens beschlossen, siehe Vorlage Nr. 16/0014. Nunmehr ist der Grunderwerb gesichtert und die Bauleitplanung kann insofern weitergeführt werden.
Im Zuge der weiteren Erarbeitung der Vorentwürfe sind verwaltungsseitig Änderungen der bisherigen Vorentwürfe erforderlich geworden, sodass ein erneuter Verfahrensbeschluss empfehlenswert ist. Ebenfalls soll dieser erneute Beschluss als Signal an das Dorf zu verstehen sein, dass das Verfahren nunmehr konkret anläuft. Die Änderungen betreffen größtenteils die Aufteilung der Baufenster sowie die örtlichen Bauvorschriften.
Das Planungsbüro NWP wird in der Sitzung die einzelnen Änderungen vorstellen und erläutern.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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