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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 112. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 28g - Hössen VIII - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:Die öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanung wurde vom 23.12.2016 bis einschließlich zum 23.01.2017 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden.
Private Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro NWP eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Feststellungsbeschluss (FNP-Änderung) und durch Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) zum Abschluss zu bringen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen
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