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Beschlussvorschlag:Auf die Herrichtung des Fahrradschuppens zu einer Fahrradwerkstatt für Unterrichtszwecke wird verzichtet. Der Raum wird dem Hausmeister der Schule für die Unterbringung von Geräten usw. zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:Mit Schreiben vom 31.05.2018 hat die Robert-Dannemann-Schule den Antrag gestellt, den Fahrradschuppen der RDS mit einem genehmigungsfähigen Elektrizitäts- und Wasseranschluss zu versehen. Beziffert wird die Maßnahme mit Kosten in Höhe von 15.000 €, die aus dem Bildungsfonds bestritten werden sollen.
Zunächst ist festzustellen, dass es bei der beantragten Maßnahme nicht um ein Projekt im Sinne des Bildungsfonds handelt und eine Förderung aus diesem Fördertopf nicht in Frage kommt.
Unabhängig davon ist der Antrag nicht isoliert zu betrachten, sondern der Fahrradschuppen ist einer grundsätzlichen Betrachtung zu unterziehen.
Seinerzeit ist das Gebäude unter Anleitung einer Lehrkraft von Schülerinnen und Schülern der RDS errichtet worden. Leider wurden damalst beim Bau des Fahrradschuppens grundsätzliche bauliche Vorschriften nicht beachtet. Das gilt zumindest insoweit, als der Raum mehr als ein Fahrradschuppen sein sollte. Nach einer längeren Fertigstellungsphase ist die Schule davon ausgegangen, dass der Raum als technischer Unterrichtsraum genutzt werden kann. In diesem Fall sind jedoch wie oben bereits ausgeführt, gewisse baurechtliche Standards zu beachten.
So enthält die Baugenehmigung des Landkreises Ammerland vom 4.11.2011 auch mehrere Hinweise und Auflagen. Bezeichnenderweise wird das Vorhaben in der Baugenehmigung auch als „Fahrradschuppen zur Unterbringung und Reparatur von Fahrrädern“ bezeichnet, was schon einen eindeutigen Hinweis auf die geprüfte Nutzung gibt. Der Landkreis Ammerland hat die Baugenehmigung unter folgendem Vorbehalt erteilt:
Die Überprüfung der vorhandenen elektrischen Anlagen hat ergeben, dass diese nicht den Vorschriften der VDE entsprechend verlegt wurden und somit komplett zu erneuern sind.
Seitens der Gebäudebewirtschaftung im Rathaus wurden die Kosten für die ordnungsgemäße Herrichtung der Elektrik, die Herstellung des Wasseranschlusses und die weiteren erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der baurechtlichen Vorgaben in Richtung eines sechsstelligen Betrages geschätzt. Die bauliche Situation und gegebenenfalls vorzunehmenden Maßnahmen werden in der Sitzung näher erläutert.
Da die genaue Ermittlung des Umfangs der Baumaßnahme und der Kosten zeit- und kostenintensiv ist, sollte zunächst entschieden werden, welcher Nutzung und welchem Standard dieser Schuppen zugeführt werden soll.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, aus Kostengründen auf die Herrichtung des Schuppens zu einer Schüler-Werkstatt zu verzichten und ihn dem Hausmeister der Schule für die Unterbringung von Geräten usw. zur Verfügung zu stellen, zumal hier durchaus Bedarf besteht.
Finanzielle Auswirkungen:
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