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Vorlage - 16/0006  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Jaspers-Hochkamp-Stiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Pistoor, Wilfried
Beratungsfolge:
Kulturausschusses Vorberatung
13.02.2017 
Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der anliegende Entwurf der Satzung der Jaspers-Hochkamp-Stiftung wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28. Juli 2016 hat das Finanzamt Westerstede darauf hingewiesen, dass die JHK-Stiftung in den Jahren 2013 bis 2015 und gegenwärtig lediglich vermögensverwaltend tätig ist. Der Satzungszweck laut aktuell gültiger Satzung vom 20.03.2012 „Förderung einer besonderen Gartenanlage nach Art eines Landschaftsgartens und der bildenden und darstellenden Kunst“ werde im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung nicht unmittelbar und ausschließlich durch die Stiftung verfolgt. Vielmehr werde der Zweck durch rechtlich selbständige Vereine erfüllt, die dazu Räumlichkeiten und Gelände der Stiftung nutzen würden. Die bloße Vermögensverwaltung als Nebenzweck erfülle nicht die Voraussetzung, als gemeinnützige Tätigkeit anerkannt zu werden, da es an der Unmittelbarkeit fehle. Es bestehe deshalb die Absicht, die Gemeinnützigkeit und die damit verbundene Steuerbegünstigung der Stiftung nicht weiter anzuerkennen und die Stiftung zukünftig als steuerpflichtige Körperschaft mit allen Einkünften zu veranlagen.

 

Hierzu ist anzumerken, dass der Verlust der Anerkennung der Gemeinnützigkeit nicht nur steuerliche Folgen hätte. Vielmehr würde das gesamte Stiftungsvermögen dem SOS Kinderdorf München e. V. zufallen.

 

Daraufhin wurde am 15. Aug. 2016 mit Frau Gerdes als zuständige Sachbearbeiterin beim Finanzamt Westerstede ein Gespräch geführt, an dem neben dem Unterzeichner auch Frau Hinrichs und Herr Busch teilnahmen. Nachdem wir, die Vertreter der Stadt, darauf hinwiesen, dass der Gebäudebestand und Teile der Außenanlagen unter Denkmalschutz stehen und die Stiftung diese Denkmäler unmittelbar schützt und pflegt, empfahl Frau Gerdes uns, die Stiftungssatzung um den Passus „Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege“ zu ergänzen, um weiterhin die Anerkennung als gemeinnützige Stiftung zu erhalten. Da es inzwischen ein neues Muster für Stiftungssatzungen gibt, wurde seitens des Finanzamtes vorgeschlagen, die Satzung der JHK-Stiftung komplett neu zu fassen.

 

Daraufhin wurde unter Verwendung des neuen Satzungsmusters und in Abstimmung mit dem Finanzamt eine neue Satzung für die JHK-Stiftung entworfen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 


Anlage/n:

Synopse zu den Satzungen 2012 und 2017 (neu) der JHK-Stiftung

Entwurf der Satzung der JHK-Stiftung 2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 160914 Satzung 2016 Synopse (159 KB)      
Anlage 2 2 161221 Satzung Neu 2016 (83 KB)