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Beschlussvorschlag:Dem Antrag der DRK Kindertagesstätte Fröbelstraße wird nicht entsprochen.
Sachverhalt:Mit beiliegendem Antrag bittet die DRK Kindertagesstätte um Bereitstellung von Mitteln aus dem Sonderfonds Bildung für Buchgeschenke im Rahmen der frühkindlichen Leseförderung. Angedacht ist, allen Kindern dieser Einrichtung jeweils zum Geburtstag und zu Weihnachten in den nächsten 3 Jahren ein Buchgeschenk zu überreichen. Mit diesem Projekt sollen die Eltern unterstützt werden, gemeinsame Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und ihnen vorzulesen. Darüber hinaus soll Wissen vermittelt und der Intellekt der Kinder gefördert werden. Für das Projekt würden insgesamt knapp 14.000 € benötigt werden. Hier stellt sich allerdings die Frage, wie mit den Kindern der anderen Kindertagesstätten verfahren werden soll. Will man allen Kindergartenkindern zwei Buchgeschenke im Jahr zukommen lassen, müssten rd. 54.000 € (jährlich 18.000 €) aufgewendet werden.
Kritisch anzusehen ist die Nachhaltigkeit des Projektes. Niemand kann garantieren, ob die Bücher zu Hause tatsächlich (vor)gelesen werden. Ein Buchgeschenk kann sicherlich den Anstoß dazu geben - ob und wie häufig das Buch zu Hause genutzt wird, ist fraglich.
Zudem erhalten Eltern bereits bei den U6-Untersuchungen bis hin zur Einschulung insgesamt 3 Lesetaschen, die neben Informationen zur Leseförderung auch jeweils ein altersgemäßes Bilderbuch beinhalten.
Eine Förderung des Projektes aus Mitteln des Sonderfonds Bildung kommt damit nicht in Betracht.
Finanzielle Auswirkungen:keine
Anlage/n:Antrag der DRK Kindertagesstätte
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