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Vorlage - 19/0669  

 
 
Betreff: Anträge auf den zweckgebundenen Einsatz des Verkaufserlöses des alten Feuerwehrhauses Hollriede für die Feuerwehr und zur Zahlung eines Zuschusses für den Bau einer Remise zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Dorfgemeinschaftshaus in Höhe von 15.000,00 €
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Vorberatung
30.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Sicherheit und Ordnung verwiesen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die angefügten Anträge werden abgelehnt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit anliegenden Anträgen hat der OBV Hollriede, die Freiwillige Feuerwehr Hollriede mitsamt der Jugendfeuerwehrabteilung, der Bezirksvorsteher Hollriede und der Hollrieder Sportverein  den zweckgebundenen Einsatz des Verkaufserlöses des alten Feuerwehrgerätehauses Hollriede beantragt. Mit dem zweiten Antrag wurde der erste Antrag dahingehend spezifiziert, dass mit den Mitteln eine Remise zwischen Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus errichtet werden soll. Von dieser Maßnahme hätten alle beantragten Einrichtungen und das Dorf Hollriede in der Gesamtheit einen Vorteil.

 

Begründet werden die Anträge damit, dass das alte Gebäude in Eigenleistung von den Hollriedern Feuerwehrkameraden errichtet und erweitert wurde und daher der außerordentliche Ertrag der Feuerwehr direkt zur Verfügung gestellt werden solle.

 

Mittlerweile wurde das alte Feuerwehrgerätehaus veräußert. Hierzu wird auf die Vorlage 19/0544 verwiesen. Das Grundstück mitsamt des Gebäudes wurde für den Betrag von 53.000,00 € veräußert. Nach Abzug des Restbuchwertes hat die Stadt Westerstede einen außerordentlichen Ertrag in Höhe von 15.500,00 € erzielt, worauf sich die Anträge maximal beziehen können.

 

Das neue Feuerwehrgerätehaus wurde im Rahmen der Planungen mehrfach geschoben und auch Leistungen gekürzt. Auch das neue Feuerwehrhaus wurde mit viel Einsatz der Feuerwehrkameraden errichtet, wodurch die Maßnahme aufgrund der damaligen angespannten Haushaltslage erst verwirklicht werden konnte. Die Einsparungen, welche durch die Arbeiten der Kameraden erzielt werden konnten, konnten direkt in das neue Feuerwehrhaus investiert werden.

Wie aus den damaligen Vorlagen und Protokollen hervorgeht, waren die Feuerwehr, die Politik und die Verwaltung mit dem letztendlichen Kompromiss einverstanden. Ziel aller Beteiligten war, dass die Maßnahme des Neubaus endlich umgesetzt werden sollte. In der damaligen Beschlussvorlage wurden 80.000,00 € als Verkaufserlös des alten Feuerwehrhauses zur Refinanzierung vorgeschlagen und entsprechend in den Haushaltsplanungen eingeplant. Diese Einnahme konnte zunächst mangels Kaufinteressenten nicht verwirklicht werden, war jedoch im Rahmen der damaligen Beschlüsse so gefasst. Von daher wäre der jetzige Verkaufserlös dem allgemeinen städtischen Haushalt zuzuführen.

 

Mangels Ertragsmöglichkeiten wird das Feuerwehrbudget größtenteils auch aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Wie der Haushaltsvorlage (Nr. 19/0643) zu entnehmen ist, werden für die Feuerwehren im Ergebnishaushalt weitere 145.000,00 € und in der Investitionsplanung weitere 35.300,00 € benötigt. Bereits diese Summen müssen über den Gesamthaushalt der Stadt Westerstede zusätzlich bereitgestellt werden.

 

Weiter waren gerade früher größere Eigenleistungen beim Bau von Feuerwehrhäusern im Gegensatz zum heutigen Zeitpunkt nicht unüblich. Sollte den Anträgen gefolgt werden, müsste in ähnlich gelagerten Fällen (z.B. beim Verkauf des Feuerwehrhauses Garnholt) ebenso verfahren werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anträge im Hinblick darauf, dass der Verkaufserlös niedriger ausgefallen war als anfänglich geplant und bereits beim Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses zur Refinanzierung eingeplant war, abzulehnen und ebenfalls auf die hohen zusätzlichen Bedarfsanmeldungen im Feuerwehrwesen zu verweisen.

 

Sollten den Anträgen gefolgt werden, müsste der Haushaltsausschuss gebeten werden, die Mittel zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Da eine Remise einen Vermögensgegenstand darstellt, würde es sich um einen investiven Zuschuss an den OBV Hollriede, bzw. um eine investive Maßnahme der Feuerwehr Hollriede handeln, welcher in der Investitionsplanung zusätzlich berücksichtigt werden müsste.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

2 Anträge aus Hollriede

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Hollriede zum zweckgebundenen Einsatz des Verkaufserlöses (349 KB)      
Anlage 2 2 Antrag OBV Hollriede Bau Remise (439 KB)      
Stammbaum:
19/0669   Anträge auf den zweckgebundenen Einsatz des Verkaufserlöses des alten Feuerwehrhauses Hollriede für die Feuerwehr und zur Zahlung eines Zuschusses für den Bau einer Remise zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Dorfgemeinschaftshaus in Höhe von 15.000,00 €   Hauptamt   Beschlussvorlage
19/0717   Antrag auf Zahlung eines Zuschusses für den Bau einer Remise zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Dorfgemeinschaftshaus Hollriede in Höhe von 15.000 €   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage