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Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die in der Anlage dargestellten Mittel in den Haushalt 2020 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 11.11.2019 über die Priorisierung des Investitionsprogramms 2020.
Sachverhalt:
Das Budget ‚Straßenbau‘ für 2020 wurde nach den aus den Vorjahren vorliegenden Grunddaten bzw. Zahlen zusammengestellt und den aktuellen Verhältnissen angepasst. Weiter sind die Ansätze für die Erschließung der Gewerbe- und Wohnbaugebiete beigefügt.
In den letzten beiden Herbstsitzungen des Fachausschusses wurde auf Vorschlag der Verwaltung entschieden, die Haushaltsmittel der darauf folgenden Jahre für die Sanierung der Straßen ‚Am Lerchenfeld‘ und ‚Am Melmenkamp‘ sowie die Auftrennung des dortigen Mischwasserkanalsystems zu verwenden, vorbehaltlich der Beschlüsse zum Haushalt 2018 bzw. 2019. Aufgrund der Deckelung der Investitionssumme sind die Gelder für 2018 sowie auch für 2019 nicht zur Verfügung gestellt worden. Da nach Auffassung der Verwaltung bei der Straßensanierung nach wie vor ein hoher Handlungsbedarf besteht, sollten die notwendigen Gelder in Höhe von 692.000 Euro nunmehr für das Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte ebenfalls der in der Vorlage 19/0672 beschriebene Betrag von 125.000 Euro für den Eigenanteil der Sanierungsmaßnahme „Karlshofer Straße“ in das Investitionsprogramm „Haushalt 2020“ aufgenommen werden, da ansonsten die Finanzierung der Maßnahme nicht gesichert wäre. Die Sanierung der Straße über die Flurbereinigung ist für die Stadt sehr wirtschaftlich. Darüber hinaus sollten die Mittel zur Höhe von 52.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021 verlässlich eingeplant werden.
Der Landkreis Ammerland hat der Stadt nach der Bereisung mitgeteilt, dass u. U. eine Förderung für einen gewünschten Fahrbahnteiler in der Halsbeker Straße (Ortseinfahrt Hollriede) im Zuge der Fahrbahnsanierung im kommenden Jahr möglich sei und bietet an, im Fall einer Kostenbeteiligung der Stadt in Höhe von 20.000 Euro den Fahrbahnteiler auszuführen. Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, den Kostenaufwand zur Höhe von 20.000 Euro im Haushalt 2020 bereitzustellen. Da der Förderantrag kurzfristig gestellt werden musste, wurde verwaltungsseitig eine Kostenbeteiligung in Aussicht gestellt.
Gemäß Vorlage Nr. 19/0677 sind für die weiteren Planungsarbeiten zur Neugestaltung des ZOBs Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro erforderlich. Diese Gelder sollten im Haushalt 2020 zur Verfügung gestellt werden.
Allgemein darf festgestellt werden, dass der Straßenbauetat im Investitionsprogramm unterversorgt ist. Dies wird schon dadurch deutlich, dass die Abschreibung deutlich die investiven Mittel im Straßenbau überschreitet, was nur zum Teil durch das Asphaltprogramm aufgefangen werden kann. Der nachvollziehbare Ansatz des Rates der Stadt Westerstede zur Begrenzung der Kreditaufnahme ist nachvollziehbar und grundsätzlich sinnvoll. Die letztlich durch Umschichtung von HH-Mitteln „ausgelöste“ Verschlechterung der Straßensubstanz stellt aber auch nichts anderes als eine Verschiebung des Kreditbedarfs in die Zukunft dar. Insofern wird gebeten, den Ansatz in diesem Jahr nicht zu kürzen, um auch auf aktuelle Änderungen reagieren zu können. Namentlich wird hier der ländliche Wegebau angeführt, wo vom Land oftmals durch Umschichtung kurzfristig Gelder freigegeben werden.
Hinweis: Sämtliche Kosten wurden unter Berücksichtigung des aktuellen Preisniveaus ermittelt. Die im Haushaltsplan 2019 im Investitionsprogramm entstammenden Werte wurden überprüft und für den Haushalt 2020 entsprechend angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Investitionsvorhaben 2020 - 2023
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