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Vorlage - 20/0824  

 
 
Betreff: Schaffung weiterer Bauplätze in Garnholt - Antrag verschiedener Dorfvereine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Anhörung
18.05.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Baumöglichkeiten in Garnholt zu prüfen.

 

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Sachverhalt:

Mit Datum vom 20.04.2020 beantragten der Ortsverein Garnholt, die Freiwillige Feuerwehr Garnholt, der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Garnholt, der Ortslandvolkverein Garnholt sowie die Bauernschaft Garnholt in einem gemeinsamen Schreiben die Prüfung weiterer Baumöglichkeiten im Dorf; siehe Anlage.

 

In der Dorferneuerungsplanung für die Bauernschaften Hüllstede, Gießelhorst und Garnholt aus dem Jahre 2013 wurde für Garnholt zur Siedlungsentwicklung ausgeführt, dass, ähnlich wie in den beiden anderen Dörfern, auch in Garnholt keine Baugrundstücke zur Verfügung ständen. Konkrete Aussagen zu einer potentiellen Entwicklung oder Standortdiskussionen o. ä. wurden nicht geführt. Dennoch sei der Wunsch nach Baumöglichkeiten im begrenzten Maße formuliert worden. Hinsichtlich der Stabilisierung  der Altersstruktur sei zu überlegen, ob  'junges Bauen' sinnvoll sei. Zu beachten sei dabei auch, dass es sich bei Garnholt um ein Straßendorf handele, Baumöglichkeiten daher nur in sehr begrenztem Umfang beständen. Die Ausweisung eines eigentlichen Baugebietes sei daher nicht zu empfehlen. Vielmehr sollte 'junges Wohnen' in historischer Bausubstanz gefördert werden.

 

Derzeit besteht lediglich die Möglichkeit zum Anbau einer zweiten Wohneinheit für Familienangehörige; zudem seien im Rahmen der Privilegierung evtl. Altenteilerwohnhäuser denkbar. Der bauplanungsrechtliche Rahmen bildet allgemein der § 35 BauGB (Bauen  im Außenbereich), der nur sehr enge Entwicklungen ermöglicht, zum Beispiel nach § 35 (6) BauGB durch den Erlass einer Außenbereichssatzung.

 

Im Jahre 2004 wurden bereits Überlegungen zu einer Außenbereichssatzung für einen Teilbereich des Garnholterdamms angestellt, die seinerzeit nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Da sich die Rahmenbedingungen geändert haben, müssten die damaligen Untersuchungen aktualisiert und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt werden.

 

Die Abgrenzung des Ortsteils ergibt sich aus dem anliegenden Kartenausschnitt.  

 

Die Verwaltung bittet um einen Prüfauftrag, um die Baumöglichkeiten in Garnholt weiter zu betrachten.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst ohne.

 

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Anlage/n:

Antrag  der Ortsvereine vom 20.04.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Bebauung Garnholt (297 KB)