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Beschlussvorschlag:1) Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen. 2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017. 3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse / Fehlbeträge werden wie im Sachverhalt aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).
Sachverhalt:Die Stadt Westerstede ist gemäß § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr verpflichtet einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland hat dies im Prüfungsbericht (S. 27) ebenso bestätigt.
In Bezug auf die Prüfungsfeststellungen wird auf die Stellungnahme des Bürgermeisters verwiesen. Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen, liegen nicht vor.
Verwendung des ordentlichen Überschusses Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 1.866.868,18 € beinhaltet einen Fehlbetrag der unselbstständigen Jaspers-Hochkamp-Stiftung in Höhe von 7.732,16 €. Das Jahresergebnis der Stadt Westerstede in Höhe von 1.874.600,34 € wird der ordentlichen Überschussrücklage zugeführt. Der Bestand der ordentlichen Überschussrücklage beträgt hiernach 15.748.907,00 €.
Der Fehlbetrag der Jaspers-Hochkamp-Stiftung kann mit Überschüssen aus Vorjahren verrechnet werden.
Verwendung des außerordentlichen Überschusses / Fehlbetrages Das außerordentliche Jahresergebnis der Stadt Westerstede in Höhe von 1.140.048,87 € wird der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.
Der Bestand der außerordentlichen Überschussrücklage beträgt hiernach 5.665.341,74 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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