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Auszug - Festsetzung der Benutzungsgebühren für das Betreuungsjahr 2017/18 der Kindertagesstätten  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0162 Festsetzung der Benutzungsgebühren für das Betreuungsjahr 2017/18 der Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Pottek stellt anhand der ebenfalls anliegenden Präsentation die Kalkulation der Benutzungsgebühr vor. Von den Gesamtkosten eines Betreuungsplatzes würden Eltern einen Betrag von rund 20 % tragen. Der Zuschussbedarf der Stadt Westerstede liege im Kindergartenbereich bei rund 51 % und im Krippenbereich bei rund 45 %.

Weiter berichtet sie von einem Treffen der Sachbearbeiter/-innen der Gemeinden/des Landkreises im Bereich Kindertagesstätten/Tagespflege. Unter anderem gebe es Bestrebungen, landkreisweit einheitliche Gebührensätze zu erheben. Darüber hinaus werde über die Einführung einer „Stufe 0“ nachgedacht. Dieser würden Eltern zugeordnet werden, die einkommensbedingt Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Übernahme der Betreuungskosten hätten. Entsprechende Neuerungen würden eine Minderung des Verwaltungsaufwandes sowie transparentere Strukturen für die Sorgeberechtigten bedeuten.

Ratsfrau Finke befürwortet ein Einfrieren der Gebührensätze. Sie bekräftigt, dass ihre Partei zwar grundsätzlich für gebührenfreie Betreuungsplätze sei, man aber vorerst die Entwicklung der Landtagswahl abwarten werde.

Frau Müller erkundigt sich, warum der Deckungsgrad, der in den Unterlagen zur Einladung genannt wurde, von dem vorgestellten abweiche.

Frau Pottek erklärt, dass die Unterlagen, die der Einladung beigefügt wurden, dem Haushaltsplan entnommen wurden. Mittlerweile lägen detailliertere Jahresrechnungen vor und es sei eine Unterteilung der Kosten zwischen Kindergarten und –krippe vorgenommen worden.

Auf Rückfrage von Ratsherrn Harms, teilt sie mit, dass in der Kalkulation auch Abschreibungen berücksichtigt wurden.

Ratsherr Schmidt-Berg empfiehlt ebenfalls, sich mit der Entscheidung zur zukünftigen Gebührengestaltung bis zur Landtagswahl zu gedulden.

Ratsfrau Schmidt bemerkt in Bezug auf den vorgestellten Zuschussbedarf, dass man sich fragen müsse, ob sich die Stadt Westerstede zukünftig eine entsprechende Förderung leisten könne und wolle. Die Verwaltung habe die Entwicklungen gut dargelegt, sodass es vertretbar sei, die weiteren Ereignisse abzuwarten und im nächsten Jahr über weitere Schritte zu beraten.

Ratsherr Park berichtet, dass in der Kuratoriumssitzung der Kirche über säumige Beitragszahler gesprochen worden sei. Es dürfe nicht sein, dass säumige Gebühren über den Defizitausgleich der Stadt Westerstede finanziert würden. Trägerübergreifend solle verstärkt darauf geachtet werden, dass Eltern ihren Verpflichtungen nachkommen. Sollte dies nicht der Fall sein, seien die rückständigen Gebühren vom zuständigen Träger der Einrichtung – nicht aber von den Betreuungskräften und Leitungen – konsequent einzufordern.

Frau Pottek berichtet, dass man im Zuge der zentralen Platzvergabe verstärkt Einflussmöglichkeiten auf die Bereitstellung von Betreuungsplätzen und -zeiten für Gebührenschuldner habe. Zudem finde quartalsweise ein Abgleich mit den abweichenden Trägern hinsichtlich der zu veranschlagenden Betreuungsgebühr statt. Etwaige Fehler in der Gebührenfestsetzung würden so frühzeitig erkannt und behoben. Durch Übernahme der Trägerschaft einiger Einrichtungen sei aber verstärkt aufgefallen, dass bereits Rückstände über mehrere Monate bestanden hätten. Diese seien nun aber weitestgehend getilgt. Für Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Westerstede greife bei Gebührenrückständen ein gewisser Mechanismus. Wenn Vollstreckungsmaßnahmen der Stadtkasse nicht oder nicht in ausreichendem Maße greifen, werde von der zentralen Platzvergabestelle ein Ausschluss aus der Kindertageseinrichtung angedroht. Sofern Eltern auch dann jegliche Aktivität oder Bemühung zur Tilgung der Rückstände verweigern, erfolge der endgültige Ausschluss aus der Einrichtung. Eine etwaige Neuaufnahme sei meist erst nach vollständiger Begleichung des Rückstandes möglich.

Ratsherr Harms, teilt mit, dass auch er den Verwaltungsvorschlag akzeptieren könne. Sollte die neue Landesregierung ihr Wahlversprechen allerdings nicht einhalten, müsse man konkret über eine Gebührenerhebung nachdenken. Er betont, dass diese – trotz steigender Einkommensverhältnisse – seit 2009 nicht stattgefunden habe.

Bürgermeister Klaus Groß fasst abschließend zusammen, dass eine Beitragsfreiheit für Eltern ohne Frage große Vorteile mit sich bringt. Für Kommunen bedeute dies allerdings eine immense Mehrbelastung. In Bezug auf den Ausschluss eines Kindes aus der Einrichtung sei ein schnelles Eingreifen seitens der Träger zwingend erforderlich. Die Leidtragenden seien schlussendlich die Kinder. In den meisten Fällen sei eine Betreuung in der Kindertageseinrichtung gerade für die betroffenen Kinder von hoher Bedeutung. Was die Finanzierung dieser Plätze angehe, seien erhebliche Zuschüsse der Stadt vorgestellt worden. Die Werte, die hinter diesen Zahlen stünden – nämlich Erziehung und Bildung – seien diesen Aufwand allerdings durchaus wert und hätten für die Stadt Westerstede einen hohen Stellenwert. Jedoch scheine eine moderate Anpassung der Elternbeiträge mit Blick auf die Zukunft in Abhängigkeit der Landtagswahlen unumgänglich.

 


Beschluss: Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten für das Betreuungsjahr 2017/18 in der derzeit geltenden Höhe beizubehalten. Auf eine Anpassung wird verzichtet.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation der Benutzungsgebühr (1343 KB)